„Kurz vor der Atombombe“ – schon seit 40 Jahren
Israels Angriffe auf Iran sind völkerrechtswidrig. Doch was kümmert Politik internationales Recht, wenn es geopolitisch nicht passt. Bunderegierung und Donald Trump geben Rückendeckung beim Rechtsbruch.

Israels Angriffe auf den Iran sollen den Bau einer Atombombe verhindert haben, deren Fertigstellung „nur noch wenige Monate“ bevorgestanden haben soll. Das kann man glauben, muss man aber nicht. In jedem Fall handelt es sich um einen Akt der Aggression und Verstoß gegen das Völkerrecht.
Tatsächlich ist nach Lesart der Atommacht Israel der Iran seit über vier Jahrzehnten „kurz davor“, seinerseits Atommacht zu sein. Angeblich. Die israelische Zeitung Maariv schlagzeilte am 25. April 1984, der Iran sei „im Endstadium der Produktion einer Atombombe“. Knapp eine Dekade später, im Jahr 1992, erklärte Benjamin Netanyahu, der am 12. Juni den Befehl zum als „Präventivkrieg“ zurechtgebogenen völkerrechtswidrigen Angriff gegen die Islamische Republik Iran gegeben hat, der Iran sei nur noch drei bis fünf Jahre von der Entwicklung einer Atombombe entfernt. Teheran hätte demnach, wenn nicht schon in den 80er Jahren wie beschworen, wenigstens schon 1995-1997 nuklear bewaffnet sein müssen. Was nicht ist, kann noch werden – 1995 wiederholte Netanyahu selbstbewusst, der Iran sei drei bis fünf Jahre von der Entwicklung einer Atombombe entfernt, also bis zu den Jahren 1998 bzw. 2000.
Die Zeitspanne drei bis fünf Jahre wurde beibehalten, als Netanyahu dann 1996 die Behauptung wiederholte. Die Fertigstellung war demnach bis spätestens 2001 avisiert. Fünf, sechs Jahre sind rasch vorbei, nicht so die Teheran stets unterstellte Fertigstellung einer Atombombe. Im Jahr 2002 konnte Netanyahu also einmal mehr entschlossen verkünden, dass der Iran „kurz davor“ stehe, eine Atombombe zu entwickeln. Zeithorizont waren da „wenige Jahre“. 2009 wollte Netanyahu dann wissen, dass der Iran „sechs Monate bis ein Jahr“ von der Herstellung einer Atombombe entfernt sei. Im Jahr darauf, 2010 korrigierte er sich. Der Iran war da dann noch „ein bis zwei Jahre“ von der Entwicklung einer Atombombe entfernt. 2012 dann dramatisch inszenierter Auftritt bei der UNO verbunden mit der Warnung, der Iran sei „weniger als ein Jahr“ vom Bau einer Atombombe entfernt. 2015 schließlich waren es nur noch zwei Wochen, es sei „fünf Minuten vor zwölf“.
Im Jahr 2018 wiederholte Netanyahu dann, der Iran unterhalte ein geheimes Atomwaffenprogramm, was darauf hindeute, dass das Land einer Bombe „gefährlich nahe“ sei. Im vergangenen Jahr dann wollte Israels Premier wissen, die Atombombe der Iraner lasse nur noch „wenige Monate bis ein Jahr“ auf sich warten.
Regierung: Rückendeckung statt Rechtstreue
Die in der Nacht zum 13. Juni 2025 gestarteten Angriffe auf Ziele im Iran wertet die israelische Regierung als „Präventivschläge“, um den Bau der Atombombe zu verhindern, der einmal mehr nur noch Wochen und Monate entfernt gewesen sein soll. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg Netanyahus wird als eine Art militärische Spezialoperation verkauft. Die Bundesregierung billigt Israels Staatsterror und sichert dem Aggressor, dessen Regierungschef vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen in Gaza mit Haftbefehl gesucht wird, umfängliche Unterstützung zu. Unterstellt wird ein Recht auf Selbstverteidigung, die Präventivschläge legitimierten. Während das Auswärtige Amt von Außenminister Johann Wadephul den „unterschiedslosen iranischen Angriff auf israelisches Staatsgebiet aufs Schärfte“ verurteilt, zeigt die Bundesregierung Verständnis für das Vorgehen Israels. „Das Nuklearprogramm Irans verstößt gegen den Atomwaffensperrvertrag und bedroht die gesamte Region – insbesondere Israel“, heißt es in einem Statement. Und weiter: „Israel hat das Recht, seine Existenz und die Sicherheit seiner Bürger zu verteidigen.“ Damit wird Deutschland international weiter blamiert. Während im Fall Russland mantragleich ein völkerrechtswidriger Krieg beklagt wird, ist es bei Israel anders. Die Doppelmoral in der Tradition der Grünen-Außenministerin Annalena Baerbock blamiert Deutschland international und führt zum totalen Glaubwürdigkeitsverlust.
Die üblichen Krawallmacher wie der CDU-Außenpolitiker Roderich Kiesewetter reden das Verbrechen schön und billigen unverhohlen den Angriffskrieg: „Israels gezielter Angriff auf iranische Nuklearanlagen und militärische Hochwertziele ist nötig und dient der Sicherheit der gesamten Region. Das Mullah-Regime ist die Wurzel des Übels und überzieht Israel und die Welt mit seinem Terror durch seine Proxies. Irans Staatsziel ist die Auslöschung Israels. Dazu setzen die Mullahs ihre Terrororganisationen Hamas, Hisbollah und Huthis ein. Der Iran baut weiter an der A-Bombe. Israels Angriff ist deshalb notwendig, zielgerichtet, rechtzeitig und dient der Selbstverteidigung, weil das iranische Vorgehen eine existenzielle Bedrohung darstellt. (…) Israel hat richtig gehandelt: es ist das Gegenteil einer Eskalation! Israel hat damit der Weltgemeinschaft und dem iranischen Volk einen großen Dienst erwiesen, denn es liegt in unser aller Interesse, dass der Terror des Mullah-Regimes eingedämmt und der Iran keine Nuklearmacht wird. Israel musste jetzt handeln, ehe es zu spät war!“
Kieswetter, Oberst außer Dienst und politische Allzweckwaffe der deutschen Rüstungsindustrie, könnte sich von der „Zeitung für Deutschland“, die nicht im Verdacht steht, auf Teheraner Payroll zu stehen, eines Besseren belehren lassen. „Jeder Staat hat das Recht, sich selbst zu verteidigen. Doch das Völkerrecht zieht die Grenzen für einen präventiven Schlag gegen andere Länder sehr eng“, führt Alexander Haneke in der FAZ zum „Präventivschlag“ aus (leider hinter Bezahlschranke). Im Unterschied zum Diplom-Kaufmann Kiesewetter hat der Politikredakteur eine solide juristische Ausbildung.
FAZ: Keine völkerrechtliche Rechtfertigung
In der Frankfurter Allgemeinen ist also schon am 13. Juni – auch für Roderich Kiesewetter, Friedrich Merz und Johann Wadephul – zu lesen: „Das Recht jedes Staates, sich selbst zu verteidigen, ist tatsächlich ein wesentlicher Grundsatz des Völkerrechts und eine zentrale Ausnahme vom allgemeinen Gewaltverbot der UN-Charta, das jeden Angriff auf andere Staaten untersagt. Unter engen Voraussetzungen erlaubt das Völkerrecht auch präventive Schläge, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht.“ Aber, heißt es in der FAZ, und das ist entscheidend: „Allerdings deutet nichts darauf hin, dass Iran (trotz aller Rhetorik) einen Angriff auf Israel wirklich vorbereitet hat. Im Gegenteil sah es zuletzt so aus, als sei Iran durch die Rückschläge in Libanon und Syrien sowie durch den kurzen direkten Schlagabtausch mit Israel derzeit so geschwächt, dass es jede direkte Konfrontation mit Israel vermeiden will.“
Und weiter: „Für die Herstellung einsatzfähiger Atomwaffen bedürfte es zudem noch einer Reihe weiterer Schritte. Und selbst für den Fall, dass Iran diese Schritte gehen würde, gibt es keine Anzeichen dafür, dass es die Waffen für einen offensiven Erstschlag gegen Israel einsetzen würde. Denn Israel verfügt selbst – wenn auch nie offiziell bestätigt – über Atomwaffen. Die meisten Beobachter gehen davon aus, dass das Atomprogramm für das iranische Regime nie als Angriffswaffe, sondern als Lebensversicherung gedacht war. Insofern scheint ein „unmittelbar bevorstehender Angriff“, der einen Präventivschlag völkerrechtlich rechtfertigen würde, hier wenig plausibel. Ein sogenannter Präventivschlag gegen eine nicht unmittelbare Gefahr (hierzu zählte etwa der US-Angriff auf Saddam Husseins Irak 2003) wird von fast allen Völkerrechtlern abgelehnt.“
Für Israel war, schließt der Autor, „der Zeitpunkt am Ende offenbar militärisch (und politisch) günstig, eine völkerrechtliche Rechtfertigung ist das aber nicht“.
Rechtsprofessor Kai Ambos: „Angriff auf Iran ist völkerrechtswidrig“
Deutlicher noch ist der deutsche Rechtsprofessor Kai Ambos im Interview mit dem ehemaligen Nachrichtenmagazin Der Spiegel: „Der Angriff Israels auf Iran war völkerrechtswidrig.“
Nach den Voraussetzungen des Selbstverteidigungsrechts, wie es in Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen – deren Unterzeichnung von 50 UN-Gründungsmitgliedern sich am 26. Juni zum 80. Mal jährt – normiert sei, „ist eine militärische Gewaltanwendung nur dann gerechtfertigt, wenn ein bewaffneter Angriff – eine ‚armed attack‘ – des betroffenen Staates stattgefunden hat“, betont Professor Ambos. In diesem Fall habe es keinen solchen Angriff Irans auf Israel gegeben. Israel argumentiere, dass es sich vor einem zukünftigen Angriff schützen müsse, möglicherweise mit Nuklearwaffen. Doch das basiere allein auf hypothetischen Annahmen.
Der Spitzenjurist, Professor für Straf- und Völkerrecht an der Universität Göttingen und Autor des im Westend-Verlag erschienenen Buches Apartheid in Palästina? Eine historisch-völkerrechtliche Untersuchung“ erinnert die Spiegel-Leser: „Historisch betrachtet wurde das Gewaltverbot in die UNO-Charta eingeführt, um die militärische Konfliktlösung zu verhindern. Das war eine historische Errungenschaft der Nachkriegsordnung. Vor diesem Hintergrund wurde das Selbstverteidigungsrecht nach Artikel 51 – als Ausnahme vom Gewaltverbot – traditionell eng verstanden. Die Diskussion über eine präventive Ausweitung begann 1967 mit besagtem Sechstagekrieg und nahm mit 9/11 an Fahrt auf. Dann wurde die präventive Selbstverteidigung von den USA (die sogenannte Bush-Doktrin, Anm. d. Red.) und den meisten westlichen Verbündeten, auch Deutschland, anerkannt. Doch selbst wenn man dieser weiteren Auslegung folgt, also eine präventive Selbstverteidigung erlaubt, müsste Israel einen unmittelbar bevorstehenden Angriff Irans mit Nuklearwaffen nachweisen. Israels Premierminister Benjamin Netanyahu hat kürzlich aber selbst gesagt, dass Iran von einer Nuklearschlagskapazität noch Monate entfernt sei. Damit kann gegenwärtig nicht von einem unmittelbar bevorstehenden Angriff ausgegangen werden.“
Einwände der Spiegel-Interviewer, Israel sei „seit Jahrzehnten einer massiven Bedrohung durch Iran ausgesetzt“ und Teheran spreche regelmäßig von der „Vernichtung des zionistischen Gebildes“, müsse sich also „verteidigen“, weist Ambos zurück. Zwar gebe es diese Äußerungen, doch richteten sie sich eher an das heimische Publikum, um vermeintliche Stärke eines angeschlagenen Regimes zu demonstrieren. „Aus rechtlicher Sicht können solche Äußerungen keine Gewaltanwendung auf der Grundlage des Selbstverteidigungsrechts begründen“, so der Jurist. Schließlich wäre ein iranischer Nuklearangriff auf Israel „völlig irrational und das Schlimmste, was das Regime tun könnte“, da es „wohl die Vernichtung des iranischen Regimes bedeuten würde – aufgrund der Reaktion von Israel und den USA“.
Entscheidend bei der rechtlichen Zulässigkeit sogenannter Präventivschläge sei die „Frage der Unmittelbarkeit“. Ein präventiver Schlag sei nur dann gerechtfertigt, „wenn er gleichsam das letzte Fenster der Möglichkeit ist, einen Angriff zu verhindern“. Aber selbst Netanyahu habe gesagt, dass Iran noch Monate von einer nuklearen Kapazität entfernt sei. Ambos erinnert an die laufenden Verhandlungen zwischen den USA und Iran: „Dieser Angriff Israels untergräbt diese Bemühungen und destabilisiert die Region weiter.“
Auch seien die Tötung iranischer Wissenschaftler und deren Familien, die bei deutschen Journalisten bisweilen gerechtfertigt werden, „völkerrechtlich nicht zulässig“ – ein Hinweis, den gerne auch die „Chefreporterin Politik des Stern“, Miriam Holstein, zur Kenntnis nehmen kann, die den israelischen Mordanschlag auf eine junge Frau in Teheran entsprechend zu rechtfertigen versucht hat. Nach anhaltendem, auch internationalem Protest, hat die Spitzenjournalistin ihren unsäglichen Tweet auf X gelöscht. Ambos erinnert: „Zunächst besteht schon kein bewaffneter Konflikt zwischen Israel und Iran, im Rahmen dessen Kombattanten, also Angehörige der staatlichen Streitkräfte, der anderen Partei getötet werden dürften. Und selbst wenn ein solcher Konflikt bestünde – möglicherweise hat er nun mit dem israelischen Angriff begonnen –, dürfen Wissenschaftler nicht getötet werden, denn sie sind in der Regel keine Kombattanten. Der Angriff auf solche Personen ist damit eine unzulässige gezielte Tötung.“ Für ihre Familienangehörigen gilt das allemal, ist man nicht, wie scheinbar Frau Holstein, ein Fan der Sippenhaftung.
Schließlich ruft der Göttinger Professor die Bundesregierung und die EU ausdrücklich auf, nicht herumzudrucksen oder gar noch politische Rückendeckung für den Rechtsbruch zu geben: „Deutschland und die EU sollten deutlich sagen, dass es sich um einen völkerrechtswidrigen Angriff handelt. Schweigt Deutschland zu solchen Völkerrechtsverletzungen, ist das Wasser auf die Mühlen uns eher feindlich gesinnter Regime, die sich dann bei ihren eigenen Völkerrechtsverletzungen auf die Doppelmoral des Westens berufen – wie es etwa die Russen permanent hinsichtlich der Ukraine tun. Solche Aktionen Israels schwächen die Glaubwürdigkeit des Westens, wenn dieser nicht die gleichen Maßstäbe wie bei Russland oder anderen, uns nicht so nahestehenden Staaten anwendet. Ich bezweifle auch, dass die militärische Expansionspolitik der Netanyahu-Regierung langfristig die Sicherheit Israels gewährleistet.
Quincy-Institute: „Akt der nackten Aggression“
Auch aus Washington sind vernichtende Urteile an Israels Regierungspolitik zu vernehmen, jedenfalls außerhalb des Weißen Hauses. „Der israelische Angriff auf den Iran ist ein Akt der nackten Aggression, ein klarer Verstoß gegen das Völkerrecht, wie es in der Charta der Vereinten Nationen verankert ist, und gegen alles, was eine auf Regeln basierende internationale Ordnung bezeichnen könnte“, urteilt Paul R. Pillar vom Quincy Institute for Responsible Statecraft in Washington. US-Präsident Trump müsse Israels Akt der illegalen, nackten Aggression verurteilen. Israel sei „der größte destabilisierende Akteur – und die einzige echte Atommacht – in der Region“.
Im Unterschied zu sogenannten Experten in sogenannten Thinktanks in Deutschland, die Staatsräson-verpflichtet wechselweise Israel-Fähnchen am Revers tragen oder im Geiste schwingen, heißt es bei den Quinc-Leuten weiter: „Die Behauptung Israels, sein Angriff sei ‚präventiv‘, ist falsch. Es gab keine Anzeichen für einen bevorstehenden iranischen Angriff in die andere Richtung. Nichts in den Presseberichten oder durchgesickerten Geheimdienstinformationen deutete auf so etwas hin. Die Androhung eines Angriffs und die damit verbundene aufrührerische Rhetorik kommen seit Jahren eher aus Israel als aus dem Iran, dessen eigene Drohungen einheitlich als Warnungen dahingehend formuliert wurden, dass der Iran im Falle eines israelischen Angriffs mit aller Härte reagieren würde.“
Mit Blick auf die Atomwaffen sei es „wichtig zu wissen, wer der Angreifer ist und wer angegriffen wurde. Es wird allgemein angenommen, dass Israel seit langem über die einzigen Atomwaffen im Nahen Osten verfügt. Es erwarb diese Atomwaffen heimlich, außerhalb jedes internationalen Kontrollsystems und teilweise durch den Diebstahl von Nuklearmaterial aus den Vereinigten Staaten. Und dennoch ist ein Teil der Begründung für die Aggression gegen den Iran die bloße Möglichkeit, dass der Iran eines Tages eine Waffe erwerben könnte, die er nie besessen hat und auf die er im Gegenzug für normale kommerzielle und politische Beziehungen mit anderen Staaten nachweislich verzichten will. Der israelische Angriff ist in jedem Fall kontraproduktiv, was die Nichtverbreitung von Kernwaffen betrifft, wie dies auch bei einem früheren Angriff Israels auf die Nuklearanlage eines anderen Staates der Fall war.“
G7-Staaten predigen Rechtsnihilismus
Die Stärke des Rechts weicht dem Recht des Stärkeren. Während Israel am 16. Juni in Teheran den staatlichen TV-Sender IRIB mit Verweis auf „Propaganda und Hetze“ bei laufendem Betrieb bombardiert wie weiland am 23. April 1999 die NATO in Belgrad im Zuge des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges gegen Jugoslawien die Sendezentrale von RTS per Raketenbeschuss mit Verweis auf ihre „Propagandafunktion“ „ausgeschaltet“ (Spiegel) hat, sitzen im Kananaskis in Kanada die Staats- und Regierungschef der G7 zusammen und geben Israels rechtsextremer Regierung volle Rückendeckung für den Staatsterror. In einem gemeinsamen Kommuniqué wird der überfallene Iran als „die Hauptquelle regionaler Instabilität und des Terrors“ bezeichnet und Israels Recht auf Selbstverteidigung betont. Weiter erklären die Staats- und Regierungschefs der G7, man habe stets unmissverständlich klargestellt, dass der Iran niemals in den Besitz einer Atomwaffe gelangen dürfe. US-Präsident Donald Trump fordert die 15 Millionen Einwohner der iranischen Hauptstadt zur Flucht auf: „Jeder sollte Teheran sofort verlassen.“ Das Pentagon ist dabei, weitere Truppen in die Region zu entsenden.
„Deutschland macht sich in der Welt unglaubwürdig“ mit seiner einseitigen Haltung, sagt Dr. Cornelius Adebahr von der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik. Im Interview mit dem Medienportal The Pionieer (Bezahlschranke) führt der Associate Fellow aus: „Natürlich wäre es aus unserer Sicht schön, wenn Iran eine prosperierende und friedliche Demokratie wäre. Aber in der internationalen Politik bekommt man leider nicht oft das, was man gerne hätte. Und ‚regime change‘ wäre eine völkerrechtswidrige Politik.“ Nur weil uns ein „Regime“ nicht gefalle, „dürfen wir nicht einfach militärische Mittel einsetzen, um eine Staatsform zu ändern. Damit bereiten wir einer Welt internationaler Anarchie den Boden, in der allein das Recht des Stärkeren zählt.“