Terrorismus

Kapriolen auf ganz dünnem Eis

Hinweis: Die Bilder sind aus den archivierten Hintergrund-Texten vor 2022 automatisch entfernt worden.

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Die US-Regierung sucht nach Kriegsgründen gegen den Iran –

Von KNUT MELLENTHIN, 17. Oktober 2011 –

„The charges contained in a criminal complaint are mere allegations and defendants are presumed innocent unless and until proven guilty.“

Auf Deutsch: „Die in einer strafrechtlichen Klageschrift enthaltenen Vorwürfe sind lediglich Behauptungen. Beschuldigte gelten als unschuldig, solange ihre Schuld nicht bewiesen ist.“

Eigentlich selbstverständlich, oder? Der Satz steht unter der Erklärung, mit der die Presseabteilung des US-amerikanischen Justizministeriums am 11. Oktober mitteilte, dass in New York zwei Individuen beschuldigt würden, an einer Verschwörung zur Ermordung des saudi-arabischen Botschafters in den USA beteiligt gewesen zu sein. (1)

Aber leider werden das Weiße Haus und das State Department von Juristen mit beträchtlicher Berufserfahrung geleitet, die beide keine Lust haben, sich an die rechtsstaatlichen Prinzipien ihres Landes zu halten. Kaum hatten Justizminister Eric Holder und FBI-Chef Robert S. Mueller die Neuigkeit mit einer Pressekonferenz auf den Markt geworfen, waren Präsident Barack Obama und Außenministerin Hillary Clinton mit schwerwiegenden Vorverurteilungen und Strafandrohungen gegen Iran zur Stelle.

Besonders Obama tat so, als habe er noch nie etwas vom Unterschied zwischen einer bloßen Anschuldigung, einem indiziengestützten Verdacht und einer bewiesenen Tatsache gehört oder gelesen. Dabei griff der Präsident kraft seines Amtes munter und anscheinend völlig hemmungslos massiv in das schwebende Verfahren ein. Während einer Pressekonferenz am 13. Oktober sagte Obama: „Wir wissen, dass er – einer der beiden Beschuldigten – direkte Verbindungen zu Individuen in der iranischen Regierung hatte, dass er von diesen bezahlt und geführt wurde. Die Fakten liegen jetzt für jedermann auf dem Tisch. Wir würden keinen Fall vorbringen, wenn wir nicht genau wüssten, wie wir sämtliche in der Anklage enthaltenen Behauptungen abstützen können.“ (2)

Dass US-Regierungen in der Vergangenheit durchaus bereit waren, mit Vorwürfen zu arbeiten, die sie nicht sachlich untermauern konnten und die sich letztlich als falsch erwiesen, ist bekannt. Es sei nur an den Vortrag von Colin Powell im UN-Sicherheitsrat am 5. Februar 2003 erinnert. Der Außenminister hatte die undankbare Aufgabe übernommen, einen Wust von unwahren Behauptungen über angebliche Massenvernichtungswaffen vorzutragen, mit denen der nahe bevorstehende Überfall auf den Irak legitimiert werden sollte. Powell hat seinen Auftritt später als „Schandfleck“ auf seinem Lebenslauf bezeichnet, der ihn immer noch schmerze. (3)

Die Klageschrift vom 11. Oktober, auf die sich die neue Kampagne gegen den Iran vorgeblich stützt, ist von vielen Kommentatoren mit einem Filmscript verglichen worden. Das trifft offensichtlich zu, allerdings mit der Einschränkung, dass der dort ausgebreitete Unsinn nur für eine irreale Komödie taugen würde, in der ein tollpatschiger Unglücksrabe versehentlich zwischen die Fronten internationaler Geheimdienste und Gangsterbanden gerät. Aber nicht einmal diese Klageschrift, die sogar in manchen Mainstream-Medien Stirnrunzeln hervorgerufen hat, stützt die Beschuldigungen und Strafdrohungen, die jetzt von maßgeblichen Politikern der USA gegen den Iran vorgebracht werden.

Von „direkten Verbindungen zu Individuen in der iranischen Regierung“, wie Obama sich ausdrückte, ist in dem 21-Seiten-Papier (4) an keiner Stelle die Rede, schon gar nicht als einer bewiesenen Tatsache. Der Begriff „Iranian government“ kommt in der Klageschrift nicht vor. Für alles, was überhaupt ungefähr in diese Richtung interpretierbar ist, stellt das „Geständnis“ des seit dem 29. September inhaftierten US-Bürgers Manssor Arbabsiar die einzige Grundlage dar.

In seinem „Geständnis“ hat Arbabsiar, wie sich aus den Wiedergaben in der Klageschrift eindeutig ergibt, zu diesem Thema lediglich Mutmaßungen geäußert und nicht etwa Kenntnis des Sachverhalts aus eigenem Wissen behauptet. Zum einen soll er ausgesagt haben, dass er von Männern „rekrutiert, bezahlt und geführt“ worden sei, von denen er angenommen habe, sie hätten eine hohe Stellung in der Hierarchie der Quds-Kräfte, einer Abteilung innerhalb der Revolutionsgarden. Darüber hinaus will Arbabsiar von dem zweiten Beschuldigten, Gholam Schakuri, erfahren haben, dass „ein Individuum, von dem Arbabsiar annahm, er sei der Führer der Quds-Kräfte“, über Arbabsiars angebliche Tätigkeit – gemeint ist das Mordkomplott gegen den saudi-arabischen Botschafter – im Bilde sei.

Generell sind solche Aussagen eines Beschuldigten immer mit Vorsicht zu betrachten. Ganz sicher dürfen sie ohne Bestätigung durch andere Beweismittel – die in der Klageschrift jedoch nicht vorkommen – nicht einfach als glaubwürdig eingestuft werden. Im vorliegenden Fall kommt erschwerend hinzu: Arbabsiar hat nach seiner Festnahme auf dem New Yorker John F. Kennedy International Airport ausdrücklich auf die berühmten Miranda-Rechte verzichtet. Diese gestatten es einem Inhaftierten, die Aussage zu verweigern oder sich nur in Gegenwart eines Anwalts zu äußern. So ein „freiwilliger“ Verzicht ist zwar zulässig, lässt aber darauf schließen, dass Arbabsiar erheblich unter Druck gesetzt wurde. Seltsam ist außerdem, dass in der Klageschrift von einem „Geständnis“ die Rede ist und angebliche Aussagen des Beschuldigten zitiert werden, mit denen er sich selbst belastet hätte, während mittlerweile Arbabsiars Pflichtverteidigerin Sabrina Shroff angekündigt hat, dass ihr Mandant auf „nicht schuldig“ plädieren werde.

Einem CNN-Bericht zufolge wurde Arbabsiar nach seiner Festnahme am 29. September zwölf Tage lang ohne Anwalt von Angehörigen verschiedener Dienststellen an einem geheim gehaltenen Ort („a secret U.S. Government facility“) verhört. An jedem Tag musste er eine neue Erklärung unterschreiben, dass er auf seine Miranda-Rechte verzichte. Erst als er schließlich die Unterschrift verweigerte, wurde er einem Richter vorgeführt. CNN behauptet außerdem, dass Arbabsiar nach seiner mit den US-Stellen im Voraus vereinbarten Abschiebung aus Mexiko bewusst nach New York statt in seinen Heimatstaat Texas geflogen wurde, da bestimmte geheimdienstliche Verhöre („intelligence interviews“) in Texas nicht zulässig gewesen wären. (5)

In deutlichem Widerspruch zu den pauschalen Vorwürfen der US-Administration gegen die iranische Regierung steht die Tatsache, dass in der gerichtlichen Klageschrift vom 11. Oktober lediglich zwei Personen angeklagt werden: Der eine ist der inhaftierte Arbabsiar, ein glückloser Gebrauchtwagenhändler, der andere ist der im Iran vermutete Gholam Schakuri, von dem es lediglich heißt, er habe eine nicht genau bezeichnete Funktion innerhalb der Revolutionsgarden und arbeite für Arbabsiars Cousin, dessen Name allerdings in der Klageschrift nicht auftaucht. Pressemeldungen zufolge soll es sich um einen Abdul Reza Schalai handeln. Bemerkenswert ist, dass Schalai bisher nicht angeklagt ist, obwohl er – und nicht etwa Schakuri – nach den Arbabsiar zugeschriebenen Aussagen diesem den Auftrag gegeben haben soll, er möge „jemanden finden, der das Attentat auf den Botschafter ausführt“. Dass keine „Individuen“ (Obama) oder „Elemente“ (Justizminister Holder) „innerhalb der iranischen Regierung“ angeklagt sind, dürfte darauf zurückzuführen sein, dass es dafür nicht die geringste rechtliche Handhabe gibt.

Der einzige in der Klageschrift erwähnte Belastungszeuge ist ein anonymer Informant der US-Drogenbehörde DEA. Angeblich hatte Arbabsiar sich an ihn gewandt, weil er ihn für ein Mitglied eines mexikanischen Drogenkartells hielt und auf diesem Weg Auftragskiller für die Ermordung des Botschafters anheuern wollte. Wieso der Gebrauchtwagenhändler ausgerechnet an diesen Mann geriet, ist nicht bekannt. In der Klageschrift steht dazu lediglich: „Im Verlauf der Verhöre erklärte Arbabsiar, wie es dazu kam, dass er CS-1 – gemeint ist der Informant – traf.“ In manchen Presseberichten hieß es, reichlich verworren, CS-1 sei der Neffe einer Freundin des Iraners, von dem dieser angenommen habe, er sei ein Mitglied des Drogenkartells Los Zetas. (6)

Die Informanten der DEA sind normalerweise Kriminelle, teilweise selbst drogenabhängig, die durch Kooperation mit der Behörde einer langjährigen Gefängnisstrafe zu entgehen hoffen. Zum Hintergrund von CS-1 sagt die Anklageschrift: „CS-1 ist eine bezahlte vertrauliche Quelle. Zuvor war er von den Behörden eines bestimmten Bundesstaates in Verbindung mit Rauschgift-Vergehen angeklagt. Im Tausch gegen CS-1’s Mitwirkung bei verschiedenen Rauschgift-Ermittlungen wurden die Anklagen fallen gelassen.“ – Das ist, nochmals gesagt, der einzige Zeuge der Anklage gegen Arbabsiar!

In diesem Zusammenhang ist an den bekanntesten DEA-Informanten zu erinnern: David Coleman Headley, der nach eigenen Aussagen maßgeblich an der Planung und Vorbereitung des Massakers im indischen Mumbai im Jahre 2008 beteiligt war. Fünf oder sechs Hinweise auf Headleys Terrorverbindungen wurden vom FBI ignoriert und nicht weitergeleitet. Jetzt ist Headley, dem im Fall eines Prozesses die Todesstrafe drohen könnte, außer Verfolgung gestellt, solange er mit den US-amerikanischen Dienststellen kooperiert. (7)

Beginnend am 24. Mai soll sich Arbabsiar mit dem V-Mann CS-1 ungefähr fünf oder sechs Mal getroffen haben. Außerdem führten sie zahlreiche Telefongespräche. Diese wurden von dem Informanten alle auf Band aufgenommen, die Unterhaltungen bei den Treffen hingegen erst ab dem dritten Mal; das war am 14. Juli. So jedenfalls die Darstellung in der Klageschrift. Für die beiden ersten Treffen, bei denen angeblich die wesentlichen Einzelheiten des Mordkomplotts besprochen wurden, gibt es also keine Tonaufzeichnungen.

Ohnehin sind diese nur von geringem Wert, da die Gespräche großenteils so „verschlüsselt“ geführt wurden, dass der Inhalt unverständlich ist. Da kommt nun folgender Kunstgriff zum Zuge: Der FBI-Mann, der die Klageschrift bei Gericht eingereicht hat, ein gewisser Robert Woloszyn, behauptet in einer eidesstattlichen Erklärung, dass er aufgrund seiner langjährigen Berufserfahrung und seiner Kenntnis des vorliegendes Falles zur Interpretation der Bandabschriften – „I understand this to mean…“ – in der Lage sei. Ihm muss man Glauben schenken, dass mit Verhandlungen über die Reparatur eines Chevrolet in Wirklichkeit die Ermordung des saudi-arabischen Botschafters gemeint war und dass es bei dem Satz von CS-1, er seit „bereit zum Anstreichen des Gebäudes“, um den Bombenanschlag in einem Restaurant ging.

Noch mehr waren die Künste des Agenten Woloszyn bei der mühsamen Entschlüsselung der drei Telefongespräche gefordert, die Arbabsiar nach seiner Verhaftung unter Aufsicht der Verhörbeamten mit seinem angeblichen Komplizen Schakuri im Iran führte. Nur auf diese Weise bekommen banale, nichtssagende Sätze wie Schakuris „When we get our merchandise, we get our merchandise“ – wenn wir unsere Ware kriegen, kriegen wir unsere Ware – die spezielle Bedeutung, die die Anklageschrift ihnen beilegt. Dass diese Gespräche in der iranischen Landessprache Farsi geführt wurden und der FBI-Mann seine Interpretationen aufgrund von Übersetzungen vornehmen musste, fällt da kaum noch ins Gewicht.

So weit der äußerst schwache Inhalt der Klageschrift. Die US-Regierung hat es offenbar sehr nötig und eilig, wenn sie das zum Ausgangspunkt einer Kampagne machen will, die zur „totalen Isolierung Irans“ führen und damit die Rahmenbedingungen für einen möglichst ungestörten Angriffskrieg schaffen soll. Vielleicht, hoffentlich hat Obama aber den internationalen Kredit, den heutzutage noch ein „großes Präsidentenehrenwort“ und ein treuherzig-drohendes „Alles ist wahr, sonst würden wir es doch nicht behaupten“ hat, bei Weitem überschätzt.


Anmerkungen

1) Two Men Charged in Alleged Plot to Assassinate Saudi Arabian Ambassador to the United States.
Presseerklärung des Department of Justice, 11. Oktober 2011
http://www.justice.gov/opa/pr/2011/October/11-ag-1339.html

2) Remarks by President Obama and President Lee of the Republic of Korea in a Joint Press Conference, 13. Oktober 2011.
http://www.whitehouse.gov/the-press-office/2011/10/13/remarks-president-obama-and-president-lee-republic-korea-joint-press-con

3) ABC: Colin Powell on Iraq, Race, and Hurricane Relief. 8. September 2005.
http://abcnews.go.com/2020/Politics/story?id=1105979&page=1

4) Sealed amended complaint, 11. Oktober 2011.
http://www.scribd.com/doc/68392163/Complaint-amended-finaL

5) Counterterrorism official: Assassination plot suspect was interviewed for 12 days. CNN, 12.10.2011.
http://edition.cnn.com/2011/10/11/us/attack-plot-suspect/index.html

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6) Notorious Iranian militant has a connection to alleged assassination plot against Saudi envoy. Washington Post, 15.10.2011.
http://www.washingtonpost.com/world/national-security/notorious-iranian-militant-has-a-connection-to-alleged-assassination-plot-against-saudi-envoy/2011/10/14/gIQAJ3E6kL_story.html

7) Knut Mellenthin: US-Agent war Schlüsselmann beim Massaker von Mumbai. Hintergrund, 22.10.2010.
http://www.hintergrund.de/201010221201/globales/terrorismus/us-agent-war-schluesselmann-beim-massaker-von-mumbai.html

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