ACTA-Abkommen: Deutschland unterzeichnet nicht

(10.02.2012/dpa)

Nach wochenlangen Protesten von Internet-Aktivisten verzichtet Deutschland auf die Unterzeichnung des ACTA-Vertrags zur Durchsetzung des Urheberrechts. Das Auswärtige Amt zog eine bereits erteilte Weisung zum Signieren des internationalen Vertragswerks wieder zurück, wie die Nachrichtenagentur dpa am Freitag aus Regierungskreisen erfuhr. Kritiker sehen in dem Abkommen eine Einschränkung von Freiheitsrechten im Internet.

Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen) wurde am 26. Januar von der EU sowie von 22 der 27 Mitgliedsstaaten unterzeichnet. Deutschland hatte den Vertrag nur „aus formalen Gründen“ noch nicht mit unterzeichnet, die fehlende Unterschrift werde „in Kürze“ nachgeholt, hieß es zunächst im Auswärtigen Amt.

In der Zwischenzeit mobilisierten zahlreiche Internet-Aktivisten zu einer Kampagne gegen das Abkommen. Die Grünen, die Linke und die Piratenpartei sprachen sich ebenfalls dagegen aus. Bedenken wurden auch innerhalb der FDP laut. Für Samstag werden mehrere zehntausend Teilnehmer bei Anti-ACTA-Demonstrationen in 60 deutschen Städten erwartet.

Auch in anderen EU-Ländern nahmen in den vergangenen Tagen die Bedenken zu. In Polen, Tschechien und Lettland wurde die Ratifizierung des Vertrags nach heftigen Protesten vorerst ausgesetzt.

Drucken

Drucken

Teilen