„Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“: Opposition will gegen Bundeswahlgesetz klagen

(30.09.2011/dpa)

SPD, Grüne und Linkspartei kündigten am Donnerstag an, gegen die von der schwarz-gelben Koalition beschlossene Änderung des Wahlgesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen. SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann sagte: „Sie benutzen das Wahlrecht zum eigenen Machterhalt.“ Sein Grünen-Kollege Volker Beck meinte, Union und FDP wollten sich die Mehrheit im künftigen Parlament „ergaunern“. Er sprach von einem „Anschlag auf die parlamentarische Demokratie“.

Die Koalition verteidigte ihr Konzept. Damit werde am bewährten Wahlrecht festgehalten, gleichzeitig aber die Vorgabe aus Karlsruhe erfüllt, erklärte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Peter Altmaier (CDU). Mit der zwischen Union und FDP vereinbarten Änderung wird die bislang mögliche Verbindung von Landeslisten einer Partei gestrichen. Künftig dürfen damit die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei nicht mehr mit denen aus einem anderen Land verrechnet werden. Für die künftig verbleibenden „Reststimmen“ werden zusätzliche Mandate vergeben.

Zuvor hatte es seit fast drei Monaten keine gültige Grundlage für eine Bundestagswahl mehr gegeben. Eine Frist der Karlsruher Richter, bis zum 30. Juni für eine Neuordnung zu sorgen, hatten Union und FDP verstreichen lassen. Eine vorgezogene Neuwahl nach altem Recht wäre nicht mehr zulässig gewesen.

Die Karlsruher Richter hatten im Juli 2008 das sogenannte negative Stimmengewicht für verfassungswidrig erklärt. Dies kann in bestimmten Fällen bislang dazu führen, dass die Abgabe einer Zweitstimme einer Partei bei der Zahl ihrer Mandate schadet. Der Effekt tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, auf die Parteien Anspruch haben, wenn sie in einem Bundesland mehr Direktmandate erhalten, als ihnen nach dem Ergebnis der Zweitstimmen zustehen.

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