Anwalt der Kundus-Opfer: Entschädigung ist nicht angemessen

(06.08.2010/dpa)

Die vom Verteidigungsministerum den Opfern des Kundus-Bombardements angebotene Entschädigung ist nach Ansicht des Bremer Anwalts Bernd Docke viel zu gering. „Dass nun endlich Entschädigung gezahlt wird, ist überfällig. Es ist beschämend, dass es so lange gedauert hat“, sagte er der  Nachrichtenagentur dpa.

Die Höhe der angebotenen Entschädigung von 5000 Dollar pro Famile hält er aber nicht für angemessen. „Wir prüfen, ob wir in Verhandlungen weitere Ansprüche durchsetzen können. Wenn nicht, prüfen wir eine Klage“, sagte Docke. Er kritisierte zudem, dass das Bundesverteidigungsministerium sich hinter dem Rücken der Opfer-Anwälte an die Betroffenen gewandt habe.

Docke gehört einen Team um den Bremer Juristen Karim Popal an, dass die Ansprüche der Opfer gegenüber dem Verteidigungsministerium vertritt. Popal hatte sich immer dafür ausgesprochen, dass die Entschädigung in soziale und ökonomische Projekte gesteckt wird, die vor allem den betroffenen Frauen und Waisen zugute kommen sollen, die nach dem Bombardement den Ernährer der Familie verloren haben. Das Verteidigungsministerium bevorzugt dagegen eine individuelle Entschädigung.

Nach NATO-Angaben sind bei dem Bombardement zweier Tanklaster am 4. September 2009 bis zu 142 Menschen ums Leben gekommen. Karim Popal und sein Team können nach eigenen Angaben 113 Opferfälle juristisch sattelfest nachweisen. Die Bundeswehr geht von 91 getöteten und 11 schwer verletzten Opfern aus.

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