Auf dem rechten Auge blind? Nazis dürfen demonstrieren, Gewerkschafter nicht

(13.08.2010/dpa)

Während Neonazis am Wochenende erneut durch den niedersächsischen Kurort Bad Nenndorf marschieren dürfen, bleibt eine Gegendemonstration des DGB  dagegen verboten.

Das entschied das Verwaltungsgericht Hannover am Donnerstag. Es kippte damit ein Verbot des Landkreises Schaumburg, das die Durchführung beider Demos untersagte, weil nach ihrer Einschätzung nicht genügend Polizisten verfügbar sind, um die Kundgebungen zu begleiten.

Das Verwaltungsgericht Hannover entschied nun, dass diese Begründung nicht nachvollziehbar sei. Die rund 2000 eingeplanten Beamten könnten zumindest eine Veranstaltung bewältigen. Da die Rechten ihre Versammlung zuerst angemeldet hatten, dürften sie demonstrieren. Außerdem sei mit mehr gewalttätigen Anhängern der linksextremen Szene zu rechnen (Az. 10 B 3508/10 und 10 B 3503/10).

Der Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Entscheidung als „unglaublichen Vorgang“ und kündigte an, gegen das Urteil vor dem niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Beschwerde einzulegen.

UPDATE 14.08.2010:

Die Frankfurter Rundschau meldet:

Neonazis doch nicht ungestört
Erst nach massiven Protesten von Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB), Kirchen und politischen Parteien erlaubte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eine Gegendemonstration gegen die Kundgebung der Rechtsextremen am heutigen Samstag. In erster Instanz war die DGB-Demo zunächst vom Verwaltungsgericht Hannover verboten worden.

Das OVG gab am Freitagabend bekannt, dass der DGB mit seiner Beschwerde gegen das Demonstrationsverbot einen Teilerfolg errungen habe. Der Gewerkschaftsbund dürfe seine Versammlung abhalten, der Landkreis Schaumburg müsse einen Ort bestimmen.

Drucken

Drucken

Teilen