Berlin: Streit um Bundeswehr-Einsatz im Inland

(12.04.2016/dpa)

Die SPD-Spitze lehnt einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zur Terrorabwehr als verfassungswidrig ab. Generalsekretärin Katarina Barley sagte den Zeitungen der Funke Mediengruppe: „Die Bundeswehr ist dafür weder ausgebildet noch ausgerüstet.“ Der stellvertretende Parteivorsitzende Ralf Stegner warf der CDU vor, den Plan nicht mit der SPD abgesprochen zu haben. Er kündigte an, seine Partei werde einer solchen Grundgesetzänderung nicht zustimmen.

Wer mehr Schutz und Sicherheit wolle, der müsse die Polizei stärken, betonte Barley. „Dass die Union schon wieder Forderungen nach einem Bundeswehreinsatz im Inneren erhebt, ist ermüdend und nicht nachvollziehbar.“ Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen und Innenminister Thomas de Maizière wollten offenbar von ihrer Untätigkeit ablenken.

Die Süddeutsche Zeitung hatte zuvor unter Berufung auf einen Entwurf für ein neues Weißbuch zur Sicherheitspolitik berichtet, die Regierung erwäge eine Gesetzesänderung für den Einsatz der Bundeswehr in Deutschland – unter anderem bei Terrorgefahr oder Bedrohung der Sicherheit.

Stegner warf der CDU verteidigungspolitische Alleingänge vor. „Das Bundesverteidigungsministerium hat das Thema nachträglich und ohne Rücksprache mit dem Außenamt in den Entwurf zum neuen Weißbuch der Bundeswehr hineingeschrieben“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Das ist nicht unser Thema und ohnehin alter Käse.“

Auch Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) äußerte sich ablehnend gegenüber den Plänen des Verteidigungsressorts. „Mit der SPD ist eine Grundgesetzänderung für den Einsatz der Bundeswehr im Inneren nicht zu machen“, hieß es am Dienstag aus dem Umfeld des Ministers.

„Die Durchsetzung der staatlichen Gewalt ist und bleibt Aufgabe der Polizei“, betonte der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, dem Kölner Stadt-Anzeiger. Statt der ohnehin bereits überlasteten Bundeswehr zusätzliche Aufgaben aufzuhalsen, sei es sinnvoller, die Polizei entsprechend aufzustocken.

Der Wehrbeauftragte Hans-Peter Bartels (SPD) zeigte sich skeptisch, ob man jetzt neue Grundgesetzartikel zum Einsatz der Bundeswehr im Inneren brauche. „Es gibt ja bereits die Artikel zum Inneren Notstand, zum Spannungsfall, zum Verteidigungsfall und zur Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen, die Unterstützung durch die Streitkräfte bei uns zu Hause erlauben“, sagte Bartels den Funke-Zeitungen.

Kritik an dem Vorhaben kommt auch aus den Reihen der Opposition. Die nun durchgesickerten Informationen zum Weißbuch  zeigten den „Rechtsruck einer konservativen Verteidigungspolitik“, sagte die sicherheitspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion der Grünen, Agnieszka Brugger, am Dienstag in Berlin. Das Grundgesetz habe dem Einsatz der Bundeswehr im Inland aber aus guten Gründen klare Grenzen gesetzt. „Es wäre falsch und gefährlich, diese nun aufzuweichen oder gar abzuschaffen“, fügte sie hinzu. Für falsch hält sie auch die Idee, den „Hinterzimmer-Bundessicherheitsrat, der ohne Hemmungen Waffen in alle Welt genehmigt“, in seiner Rolle zu stärken.

Unterdessen sprach sich der Chef der Innenministerkonferenz (KMK), Saar-Ressortchef Klaus Bouillon (CDU), für einen Bundeswehreinsatz im Inland etwa bei Terrorgefahr aus. „Die Bundeswehr muss ein verlässlicher Partner für die innere Sicherheit werden“, erklärte Bouillon am Dienstag in Saarbrücken. Er begrüßte Überlegungen auf Bundesebene, das Grundgesetz entsprechend zu ändern. „Nach dem schrecklichen Terror in Belgien und Frankreich müssen wir alle verfügbaren Kräfte bündeln, um die Menschen zu schützen.“

Seit längerem dringen Unionspolitiker auf eine entsprechende Grundgesetzänderung. Neben klaren Kompetenzen bei der Terrorabwehr wird auch gefordert, dass die Bundeswehr regulär in der Flüchtlingshilfe zum Einsatz kommt. Bislang kann die Bundesregierung die Bundeswehr im Innern etwa im „Fall des inneren Notstandes“ einsetzen, wie die Süddeutsche aus dem Entwurf des Weißbuches zitiert. „Charakter und Dynamik gegenwärtiger und zukünftiger sicherheitspolitischer Bedrohungen machen hier Weiterentwicklungen erforderlich, um einen wirkungsvollen Beitrag der Bundeswehr zur Gefahrenabwehr an der Grenze von innerer und äußerer Sicherheit auf einer klaren Grundlage zu ermöglichen.“ In dem Entwurf, der im Juni ins Kabinett eingebracht werden soll, sei zudem auch von flexibleren Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr im Ausland die Rede.

Laut Grundgesetz ist es die alleinige Aufgabe der Polizei, für Sicherheit im Inland zu sorgen. Die Bundeswehr darf als Konsequenz aus den Erfahrungen des Nationalsozialismus im Inland nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Dazu zählen Naturkatastrophen, besonders schwere Unglücksfälle, die Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder die Amtshilfe für eine andere Behörde wie jetzt bei der Flüchtlingskrise.

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