Beugehaft gegen Ex-RAF-Mitglied aufgehoben

(19.01.2012/dpa)

Der Bundesgerichtshof hat die Anordnung der Beugehaft gegen Christa Eckes aufgehoben. Da Eckes, ein ehemaliges Mitglied der RAF, schwer erkrankt sei, verstoße die Anordnung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, entschied der BGH in einem am Donnerstag bekanntgegebenen Beschluss.

Eckes sollte im Verfahren gegen Verena Becker vor dem OLG Stuttgart als Zeugin aussagen. Becker ist wegen ihrer möglichen Beteiligung am Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 angeklagt. Das OLG Stuttgart hatte die Beugehaft angeordnet, um Eckes zu einer Aussage zu zwingen. Bei einer Vernehmung durch einen Richter im Krankenhaus hatte Eckes die Aussage verweigert.

Das OLG Stuttgart hat im Prozess gegen Becker zahlreiche ehemalige RAF-Kämpfer als Zeugen vernommen, darunter Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar. Die meisten beriefen sich jedoch auf ein Recht zur Auskunftsverweigerung, weil sie ansonsten Gefahr liefen, sich selbst zu belasten. Dieses Recht hatte der BGH in mehreren Entscheidungen bestätigt.

Im Fall Eckes ließ der BGH nun offen, ob auch sie sich auf das Recht zur Aussageverweigerung berufen dürfe – Eckes saß zur Tatzeit in Haft; nach Auffassung des OLG Stuttgart war eine Selbstbelastung ausgeschlossen. Angesichts der schweren Erkrankung Eckes – sie leidet an Leukämie – gebiete es jedoch die gerichtliche Fürsorgepflicht, bereits von der Anordnung der Beugehaft abzusehen.

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