BUND fordert mehr Bürgerbeteiligung bei Großprojekten

(05.01.2011/hg)

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat sich gegen die  Absicht der Bundesregierung ausgesprochen, bei Planungsvorhaben die Verpflichtung für Erörterungstermine abzuschaffen.

Laut einer Pressemitteilung der Umweltschutzorganisation handelt es sich bei den Plänen der Regierung um den vorläufigen Höhepunkt einer ganzen Reihe von Versuchen, Beteiligungsrechte zu schmälern. Stattdessen müssten bereits im zwingend vorzuschreibenden Raumordnungsverfahren ergebnisoffene Grundsatzanhörungen durchgeführt werden, fordert der BUND.

In diesen Anhörungen müsse die Notwendigkeit der Planung begründet, nach Alternativen gesucht und auch die Aufgabe des Projektes in Betracht gezogen werden. Bei etwaigen weiteren Planungsschritten seien Betroffene und Verbände laufend, schriftlich und über das Internet umfassend mit den notwendigen Informationen zu versorgen.

Mit Anzeigen in Tageszeitungen und öffentlichen Aushängen müssten die Bürgerinnen und Bürger und ihre Verbände künftig zum Erörterungstermin eingeladen werden. Ein etwaiger Genehmigungsbescheid für das erörterte Vorhaben müsse auf jeden Fall gerichtlich überprüfbar sein.

Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger sagte: „Planungsbehörden, Wirtschaft und Parteien müssen ihr Misstrauen gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern endlich abbauen. Extreme Konflikte wie in Baden-Württemberg um den Bahnhof Stuttgart 21 oder in Niedersachsen bei Castortransporten sind vermeidbar, wenn die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernster genommen und bei politischen Entscheidungen tatsächlich berücksichtigt werden. Volksinitiativen, Bürger- und Volksentscheide können bei der Planung von Großprojekten oder gravierenden Umwelteingriffen zu besseren Ergebnissen führen als ein Regieren und Entscheiden über die Köpfe der Betroffenen hinweg.“ (1)

Wo es in Deutschland auf Länderebene bereits Volksentscheide oder Volksbegehren gebe, existieren nach Meinung des BUND oft noch zu hohe Hürden für mehr Bürgerbeteiligung. Neben der Einführung von Volksentscheiden auf Bundesebene forderte Weiger deshalb eine Vereinfachung und Vereinheitlichung der Verfahren auf Länderebene.

(1)  http://www.bund.net/nc/bundnet/presse/pressemitteilungen/detail/zurueck/pressemitteilungen/artikel/volksentscheide-einfuehren-und-im-planungsrecht-lehren-aus-stuttgart-21-ziehen/

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