Bundesanwaltschaft fordert Haftstrafe im ersten IS-Prozess

(28.11.2014/dpa/hg)

Im ersten deutschen Prozess gegen ein mutmaßliches Mitglied der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) hat die Bundesanwaltschaft vier Jahre und drei Monate Haft gefordert. Dabei solle Jugendstrafrecht für den 20-jährigen Angeklagten angewendet werden. Der Syrien-Rückkehrer Kreshnik B. ist wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland angeklagt.
Der Vertreter der Bundesanwaltschaft plädierte damit am Freitag auf das obere Strafmaß, auf das sich der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt, die Bundesanwaltschaft und die Verteidigung zuvor verständigt hatten.

Der Verteidiger verlangte eine Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten für seinen Mandanten. Das ist die in der Vereinbarung festgelegte Mindeststrafe.
Der ursprüngliche Vorwurf, die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Straftat im Ausland, wurde im Rahmen der Vereinbarung fallen gelassen. Voraussetzung für diese Vereinbarung war, dass der Angeklagte ausführlich auf die Fragen des Gerichtes und der Bundesanwaltschaft antwortet.

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