Bundesrat beschließt Rechtsgrundlage für Drohneneinsatz in Deutschland

(02.03.2012/dpa)

Für den Einsatz zivil genutzter Drohnen am Himmel über Deutschland gibt es nun eine erste Rechtsgrundlage. Der Bundesrat stimmte einer vom Bundestag beschlossenen Gesetzesänderung am Freitag zu. Damit werden „unbemannte Luftfahrtsysteme“ erstmals als neue Kategorie berücksichtigt. Außer zur militärischen Aufklärung können Drohnen auch zur Verkehrs- und Umweltüberwachung oder für den Schutz von Pipelines genutzt werden.

Zuvor hatte die Bundesregierung in ihrer Antwort (17/8693) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/8335) mitgeteilt, dass in den vergangenen zwei Jahren bereits mehr als 500 Anträge zum Einsatz von Drohnen gestellt worden sind. Antragsteller sollen überwiegend gewerbliche Stellen, aber auch Hochschulen, Privatpersonen und das Technische Hilfswerk gewesen sein. Die überwiegende Anzahl der Anträge sei positiv beschieden worden.

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