Bundestag erklärt Maghreb-Staaten zu sicheren Herkunftsländern

(13.05.2016/dpa)

Das umstrittene Gesetz zur Einstufung von Tunesien, Algerien und Marokko als „sichere Herkunftsländer“ für Flüchtlinge hat die erste parlamentarische Hürde genommen. Der Bundestag billigte die Neuregelung, die auf eine starke Verkürzung der Asylverfahren abzielt, am Freitag mit breiter Mehrheit. Widerstand gab es allerdings nicht nur von der Opposition, sondern auch aus der SPD. Ob die Neuregelung im Juni im Bundesrat eine Mehrheit finden wird, ist noch offen.

Ziel des Entwurfs ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen und Schutzsuchende aus diesen Staaten schneller zurückschicken zu können. Wer aus einem sogenannten sicheren Herkunftsstaat kommt, hat in der Regel kein Recht auf Asyl.

Bei der namentlichen Abstimmung im Bundestag sprachen sich 424 der 570 anwesenden Abgeordneten für den Gesetzentwurf der Bundesregierung aus. 143 stimmten dagegen – unter ihnen auch 22 Abgeordnete der SPD-Fraktion. Drei SPD-Parlamentarier enthielten sich.

Die Opposition stimmte mit Hinweis auf Menschenrechtsverletzungen in den drei Maghreb-Staaten geschlossen gegen den Gesetzentwurf. „Das ist ein schwarzer Freitag für das Grundrecht auf Asyl in Deutschland“, erklärte Andrej Hunko (Linke). Er rief die Grünen auf, den Entwurf im Juni im Bundesrat gemeinsam zu stoppen.

Baden-Württembergs grün-schwarze Landesregierung hat sich jedoch bereits darauf festgelegt, dass sie die Neuregelung mittragen will, falls keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen stehen. In Sachsen-Anhalt will der Koalitionsausschuss von CDU, SPD und Grünen an diesem Dienstag beraten. Die drei Parteien hatten grundsätzlich vereinbart, dass sich Sachsen-Anhalt im Bundesrat der Stimme enthält, wenn sie untereinander keine Einigung erzielen.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte das Vorhaben: „Zum Helfen gehört auch, Nein sagen können“, sagte er. Einige Nordafrikaner kämen nach Deutschland, „weil die Leistungen besser sind als vielleicht die Lebensbedingungen im Herkunftsland“.

Die Opposition sieht den Vorstoß auch deshalb kritisch, weil Homosexualität in den Maghreb-Staaten strafbar ist. Zudem werden Vergewaltiger in Algerien nicht verurteilt, wenn das Opfer jünger als 18 Jahre ist und den Täter heiratet. Pro Asyl bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig. Der Lesben- und Schwulenverband sprach von einer „menschenrechtlichen Bankrotterklärung“.

Im vergangenen Jahr waren fast 26 000 Neuankömmlinge aus dem Maghreb in Deutschland registriert worden. Inzwischen kommen wieder weniger. Die Anerkennungsquote von Asylbewerbern aus Tunesien, Marokko und Algerien lag im ersten Quartal 2016 bei 0,7 Prozent. Die Abschiebung von Nordafrikanern gestaltet sich oft schwierig. Viele von ihnen kommen ohne Papiere an.

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