Bundesverfassungsgericht billigt EU-Rettungsschirm

(07.09.2011/dpa)

Das Bundesverfassungsgericht hat die Griechenlandhilfe und den EU-Rettungsschirm in seinem Beschluss am Mittwoch gebilligt. Damit hat das oberste deutsche Gericht in Kernpunkten gegen drei Verfassungsbeschwerden entschieden.

Bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen Rettungsschirm sehen die Karlsruher Richter alle nötigen Kriterien erfüllt. Im Finanzstabilitätsgesetz seien Umfang und Zweck der Unterstützung sowie ein überschaubarer Zeitraum festgelegt. Voraussetzung sei eine einvernehmliche Billigung der EU-Staaten. Damit behalte die Bundesregierung ihre souveräne Entscheidungskraft.

Nachbesserungen fordert das Gericht allerdings bei der Einbeziehung des Parlaments. Es reiche nicht aus, dass der Bundestag die Rahmenbedingungen beschließe und die Regierung dann bei der konkreten Ausgestaltung nur noch den Haushaltsausschuss informiere. Vielmehr dürften Hilfen künftig nur dann gewährt werden, wenn der Ausschuss vorher zugestimmt habe. Künftige Finanzhilfen sind an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss.

Es dürfe keinen Automatismus für Zahlungen geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt. Die Hilfspakete müssten klar definiert sein und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und zum Ausstieg geben.

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