Bundesverfassungsgericht stoppt Vorratsdatenspeicherung

(03.03.2010/dpa)

Telefon- und Internetdaten dürfen in Deutschland vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden. Das Bundesverfassungsgericht schob dieser Praxis am Dienstag einen Riegel vor. Die Karlsruher Richter erklärten das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am Dienstag für verfassungswidrig und gaben damit der größten Massenklage in der Geschichte der Bundesrepublik statt.

Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten für sechs Monate war Ende 2007 von der damaligen großen Koalition beschlossen worden, um Ermittlungen gegen sogenannte Terrorverdächtige und mutmaßliche Schwerverbrecher zu erleichtern. Grundlage dafür war eine EU-Richtlinie. Fast 35.000 Bürger zogen gegen das Bundesgesetz nach Karlsruhe und bekamen  weitgehend Recht. Unternehmen müssen die gesammelten Daten nun vernichten.

Bei der Datenspeicherung handele es sich „um einen besonders schweren Eingriff mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung. Anhand der Daten seien „tiefe Einblicke in das soziale Umfeld“ möglich. Die Speicherung der Daten ohne einen Verdacht sei geeignet, ein „diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetsein“ hervorzurufen.

Für eine mögliche Neufassung des Gesetzes machten die Verfassungsrichter daher klare Vorgaben: So muss die Sicherheit der Daten durch eine entsprechende Aufsicht gewährleistet sein, und der Betroffene muss erfahren, dass seine Daten übermittelt wurden. Wichtigste Voraussetzung: Die Daten werden von den einzelnen Telekommunikationsunternehmen gesammelt, so dass der Staat niemals selbst in Besitz eines Datenpools kommt.

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