Sicherheitspolitik

Bundeswehr probt Anti-Terror-Einsatz im Inneren

(03.03.2017/hg/dpa)

An der ersten gemeinsamen Anti-Terror-Übung von Bundeswehr und Polizei sollen kommende Woche bundesweit 360 Soldaten mitmachen. Es gehe bei der Übung darum, Kommunikationswege zu erproben, kündigte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums am Freitag in Berlin an. „Ich vertraue auf die Polizei, die haben tolle Kräfte. Aber wenn es wirklich im Bedarfsfall dazu kommen sollte, und die Polizei das vielleicht nicht regeln kann und das so eine Dimension hat, dann ist es wichtig, dass solche Wege eingespielt sind, geübt sind und wir das auch können. Alles andere wäre schlimm und katastrophal.“

Vom 7. bis 9. März wollen Bundeswehr und Polizeikräfte gemeinsam in sechs Bundesländern einen Anti-Terror-Einsatz üben. Dabei sollen Soldaten im Inland auch hoheitliche Aufgaben übernehmen. Das Szenario geht von mehreren gleichzeitigen Anschlägen aus, die die Polizeikräfte vollständig binden. „Selbstverständlich geschieht das ausschließlich im verfassungsrechtlichen Rahmen“, sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums zur Übung.

Laut Grundgesetz dürfen die Streitkräfte „außer zur Verteidigung“ nur eingesetzt werden, „soweit das Grundgesetz es ausdrücklich zulässt“. Darunter fallen Einsätze im Rahmen der Katastrophenhilfe wie 1997 beim Oder-Hochwasser sowie im Rahmen eines erklärten Inneren Notstands. Darüber hinaus kann die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe tätig werden, wie jüngst etwa bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen. Solche Amtshilfe gilt nicht als Einsatz.

Union und SPD hatten sich im Juli 2016 im Weißbuch zur Sicherheitspolitik darauf verständigt, dass die Bundeswehr bei „terroristischen Großlagen“ im Innern auch ohne Grundgesetzänderung eingesetzt werden kann, weil das den Ausnahmen im Grundgesetz entspreche und unter die Katastrophenhilfe falle.

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