Demokraten klagen gegen Extremismusklausel

(25.04.2012/dpa)

Das für seine antifaschistische Arbeit vielfach augeszeichnete „Alternative Kultur- und Bildungszentrum Sächsische Schweiz“, kurz AKuBiZ wehrt sich gegen die von  Familienministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführte Extremismusklausel nun auch vor Gericht.

Die sogenannte Demokratieerklärung verlangt allen Initiativen, die sich gegen Neonazis engagieren und dafür eine staatliche Unterstützung bekommen wollen, ein Bekenntnis zur „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ ab. Darüber  hinaus sollen sie prüfen, ob ihre Bündnispartner „extremistisch“ sind. (1)

Da der im sächsischen  Pirna ansässige Verein AKuBiZ die Erklärung für rechtswidrig hält und sie deshalb nicht unterzeichnete, verweigerte ihm der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge daraufhin 600 Euro aus dem Bundesförderprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ für den Druck von Flyern. Dagegen klagt der Verein nun vor dem Verwaltungsgericht Dresden. Verhandlungsbeginn war am Mittwoch.

Bereits im November 2010 hat das  AKuBiZ  auf Grund der Klausel den mit 10.000 Euro dotierten Sächsischen Förderpreis für Demokratie abgelehnt und damit eine bundesweite Diskussion ausgelöst.

(1) http://www.akubiz.de/index.php/hintergrundinformationen-zur-extremismusklausel.html

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