Ehemaliger HRE-Chef kann auf Gehaltsnachzahlung in Millionenhöhe hoffen

(06.05.2010/dpa)

Der frühere Chef des verstaatlichten Immobilienfinanzierers Hypo Real Estate, Georg Funke, kann sich Hoffnungen auf Gehaltszahlungen seines früheren Arbeitgebers machen. In einem sogenannten Urkundsprozess vor dem Landgericht München deutete der Vorsitzende Richter Helmut Krenek am Donnerstag an, dass die Kündigung des 55-jährigen Ex-Managers auf Basis vorliegender Dokumente unwirksam gewesen sein könnte. Im Rahmen dieses Verfahrens hatte Funke allerdings lediglich zwei Monatsgehälter über insgesamt 150.000 Euro gefordert, eine Entscheidung dazu will das Gericht am 15. Oktober verkünden.

Ob Funkes Arbeitsverhältnis allerdings wirksam durch einen wichtigen Grund beendet wurde, muss noch in einem anderen Teil des Verfahrens geklärt werden. Dazu wird das Gericht voraussichtlich Zeugen und Sachverständige hören. Georg Funke fordert in diesem Fall 3,5 Millionen Euro als Gehaltsnachzahlung, weil sein Arbeitsvertrag eigentlich bis 2013 lief.

Für die Beinahe-Pleite der Hypo Real Estate kann Funke aus Sicht Kreneks nicht verantwortlich gemacht werden. Der Zusammenbruch der Investmentbank Lehman Brothers und das völlige Austrocknen des Interbanken-Marktes sei so für niemanden absehbar gewesen, sagte der Vorsitzende Richter. Im Kern gehe es in dem Verfahren um die Frage, ob sich Funke Pflichtverletzungen schuldig gemacht habe, beispielsweise im Zuge des Übernahmeprozesses für die irische Depfa Bank, beim Risikomanagement oder bei der Refinanzierungsstrategie für die HRE.

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