Entschädigung für Kundus-Opfer: Anwälte wollen notfalls klagen

(17.03.2010/dpa)

Die Anwälte Karim Popal und Bernhard Docke haben die nach einem „Spiegel Online“ Bericht vom Montag (1) erneut kursierenden Verdächtigungen, sie wollten möglichst viel Geld für sich selber aus der Vertretung der Opferinteressen herausschlagen, entschieden zurückgewiesen. Falls das Bundesverteidigungsministerium die Verhandlungen abbrechen sollte, wollen die Juristen klagen.

Rechtsanwalt Docke sagte auf dpa-Anfrage, bei den Verhandlungen mit dem Bundesverteidigungsministerium „ist über exakte Summen nicht gesprochen worden“. „Wir wollen auch keine Sonderregelung für die Anwaltshonorierung.“ Wie bei einem normalen Schadensfall müsse aber nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gezahlt werden, sagte Docke. Das Verteidigungsministerium wollte dazu keine Stellungnahme abgeben.

Bei dem von der Bundeswehr befohlenen Bombenangriff von Kundus waren am 4. September bis zu 142 Menschen getötet worden. Die meisten davon waren Zivilisten, darunter viele Kinder.

Nach Verhandlungen mit Karim Popal hatte die Bundesregierung im Winter zunächst 1400 Hilfspakete in der Region verteilt und dafür 150.000 Euro investiert. Zudem hatte sie sich bereit erklärt, in einem zweiten Schritt „nachhaltige Projekte“ über einen längeren Zeitraum zu fördern. Popal hatte ein Waisenhaus, eine Milch-Genossenschaft, ein Landbeschaffungsprojekt, eine Teppichknüpferei und eine Gerberei für eine Förderung ins Gespräch gebracht.

„Spiegel Online“ berichtete nun, dem Verteidigungsministerium sei die geforderte Entschädigungssumme von bis zu 7 Millionen Euro aber viel zu hoch. Deshalb werde erwogen, die Verhandlungen abzubrechen.

„Wenn das Verteidigungsministerium die Gespräche einseitig abbricht, werden wir Klage einreichen“, sagte Docke. Aus seiner Sicht wäre es ein großer Fehler nicht weiter zu verhandeln. Die Verhandlungen seien bisher in konstruktiver Atmosphäre verlaufen. Popal und er hätten ein Konzept für eine nachhaltige Hilfe erarbeitet und vorgestellt, sagte Docke. Dabei gehe es nicht um finanziellen Schadensersatz, sondern um langfristige Sachleistungen. „Bargeld an die Dörfer und Opfer zu geben, wäre unklug.“

(1) http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,683557,00.html

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