Ermittlungen gegen Bundeswehr-Soldaten wegen Todesschüssen in Afghanistan
(18.12.2009/dpa/hg)
Wegen eines tödlichen Zwischenfalls an einem Bundeswehr-Kontrollpunkt in Afghanistan ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen sechs deutsche Soldaten. Es seien Verfahren wegen des Verdachts des Totschlags und versuchten Totschlags eingeleitet worden, berichtet „Der Spiegel“. Bisher sei nicht abschließend geklärt, ob es eine Notwehrsituation gab.
Die Soldaten sollen im Juli in Afghanistan einen Jugendlichen getötet und zwei weitere Zivilisten schwer verletzt haben. Der zwischen 12 und 14 Jahre alte Junge saß nach Bundeswehr-Angaben in einem Kleintransporter, der mit hoher Geschwindigkeit auf den deutschen Kontrollpunkt zufuhr. Auf Warnschüsse reagierte der Fahrer angeblich nicht. Die Soldaten hätten sich daher gezwungen gesehen, auf das Fahrzeug zu schießen, um es zum Stehen zu bringen, so die Darstellung des Verteidigungsministeriums. Das von der Staatsanwaltschaft Potsdam eingeleitete Verfahren liegt inzwischen in Saarbrücken, wo die Soldaten stationiert sind.
Die Karlsruher Ermittlungen wegen der zivilen Opfer beim Luftangriff in Kundus werden noch einige Zeit dauern. Wie Generalbundesanwältin Monika Harms am Freitag mitteilte, ist wegen der Fülle des Materials und schwieriger Rechtsfragen nicht mit einem raschen Abschluss zu rechnen. Geprüft wird eine Strafbarkeit wegen eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch. Bei dem von dem deutschen Obersten Georg Klein angeordneten Luftschlag waren am 4. September bis 179 Zivilisten getötet und verletzt worden, weitere 5 Todesopfer sollen Taliban gewesen sein.
Als längst bekannt stufte das Bundesverteidigungsministerium ein Bundeswehr-Video über den Angriff am Kundus-Fluss herunter, über das die „Bild“-Zeitung berichtete. Dieser Film sei Teil des Feldjägerberichts über die Abläufe, der bei der Geheimschutzstelle des Bundestags für Parlamentarier einsehbar sei, teilte ein Sprecher mit. Es handele sich dabei um Aufnahmen der Feldlager-Nahsicherung.