Ermittlungsende in Telekom-Spitzelaffäre angefochten

(17.06.2010/dpa)

Die strafrechtliche Aufarbeitung der Telekom- Spitzelaffäre geht möglicherweise in eine neue Runde. Die Kölner Generalstaatsanwaltschaft wird entscheiden müssen, ob es bei der Einstellung der Ermittlungen gegen den früheren Telekom-Konzernchef Kai-Uwe Ricke und den Ex-Aufsichtsratsvorsitzenden Klaus Zumwinkel bleibt. Die beiden Opferanwälte – Ex-Bundesinnenminister Gerhart Baum (FDP) und die frühere Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) – wollen die Einstellung der Ermittlungen wieder vom Tisch haben und vom zuständigen Generalstaatsanwalt eine Neubewertung. «Hier sind rechtsstaatliche Korrekturen erforderlich», sagte Däubler-Gmelin.

Baum und Däubler-Gmelin warfen der Bonner Staatsanwaltschaft am Donnerstag schwere Versäumnisse und Fehler vor. «Nach allen uns bekannte Fakten hätte gegen Zumwinkel und Ricke Anklage erhoben werden müssen.» Der Bonner Oberstaatsanwalt Fred Apostel hatte die Einstellung des Verfahrens gegen Zumwinkel und Ricke damit begründet, dass es «keinen hinreichenden Tatverdacht» gebe.

Ungeachtet vom weiteren Verlauf bei den strafrechtlichen Vorwürfen will die Telekom nun Ricke und Zumwinkel zivilrechtlich zur Verantwortung ziehen. Der Konzern hält daran fest, dass beide Topmanager jeweils eine Million Euro Schadensersatz zahlen sollen. Zumwinkel und Ricke sollen laut Anklageschrift in der Affäre als Zeugen vor Gericht aussagen. Von der illegalen Erhebung der Telefondaten in den Jahren 2005 und 2006 waren vor allem Gewerkschafter, Aufsichtsratsmitglieder und Journalisten betroffen.

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