Ex-Verfassungsgerichtspräsident Papier bekräftigt: Atom-Plan nur mit Bundesrat
(15.09.2010/dpa)
Die Atompläne der Bundesregierung sind nach Meinung des früheren Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, weiterhin nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich. Unter Berücksichtigung der juristischen Kommentare und neuer Studien bleibt Papier bei seiner bereits vor Monaten in einem Gutachten geäußerten Meinung, dass die Länderkammer zwingend an der Entscheidung beteiligt werden muss.
Dies schreibt Papier in einem Aufsatz für die Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ), der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Die Ausgabe erscheint offiziell am 30. September. Die geplante Laufzeitverlängerung sei nicht eine „marginale, sondern wesentliche Änderung des bestehenden Atomrechts“. Die Regierung plant im Schnitt mit zwölf Jahre längeren Laufzeiten. Da Union und FDP im Bundesrat keine Mehrheit haben, wollen sie die Länderkammer umgehen. Mehrere SPD-regierte Länder wollen in diesem Fall klagen, so dass letztlich das Bundesverfassungsgericht über das Laufzeitplus entscheiden dürfte.
Papier betont, dass ein von der Atomindustrie gerne zitiertes Urteil zum Luftsicherheitsgesetz sich nicht dazu eigene, es auf die Atom-Entscheidung zu übertragen. Es besagte, dass es nicht automatisch der Zustimmung des Bundesrats bedürfe, wenn den Ländern einige quantitative Mehraufgaben übertragen würden. Papier begründet seine Auffassung mit dem Paragrafen 87c des Grundgesetzes. Im Atomrecht gelte grundsätzlich Landesverwaltung, die in eine Auftragsverwaltung des Bundes verändert werden kann.
Im Rahmen dieser Mischverwaltung seien „bei einer wesentlichen Änderung der vollzugsfähigen und vollzugsbedürftigen Sachregelungen die Interessen der Länder im Kontext der Auftragsverwaltung besonders betroffen und deshalb sind, was die Zustimmungserfordernis anbelangt, besondere Anforderungen zu stellen“.