Freiheit der Kunst oder Störung des Betriebsfriedens: Roman über Büroalltag kein Kündigungsgrund

(15.07.2011/dpa)

Kritische literarische Berichte aus der Arbeitswelt müssen nicht unbedingt zur Kündigung führen. So ließe sich jedenfalls das folgende Gerichtsurteil interpretieren.

Einem Angestellten, der den Alltag mit seinen Kollegen zu einem Roman verarbeitet hat, darf deswegen nicht gekündigt werden. Das entschied das Landesarbeitsgericht im nordrhein-westfälischen Hamm am Freitag. Der Arbeitgeber wollte den Mann wegen Störung des Betriebsfriedens rauswerfen, weil einige negativ beschriebene Personen seines Romans als die wirklichen Kollegen zu identifizieren seien. Doch schon in erster und jetzt in zweiter Instanz sahen die Richter die angebliche Übereinstimmung wirklicher und erfundener Personen keineswegs als so eindeutig an. Der Romanschreiber könne sich auf die im Grundgesetz garantierte Freiheit der Kunst berufen.

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