Gauck unterschreibt Tarifeinheitsgesetz

(06.07.2015/dpa)

Bundespräsident Joachim Gauck hat das umstrittene Tarifeinheitsgesetz unterzeichnet. Das teilte eine Sprecherin des Präsidialamts auf Anfrage am Montag in Berlin mit. Mit der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz in Kraft. Die Neuregelungen greifen nicht für Tarifverträge, die am Tag nach der Verkündung bereits gelten.

Das Gesetz sieht vor, dass in Betrieben mit konkurrierenden Gewerkschaften stets der Tarifvertrag, den die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern abgeschlossen hat, Vorrang hat. Sparten- und Berufsgewerkschaften könnten dann für ihre Forderungen nicht mehr streiken. Kritiker sehen darin einen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Koalitionsfreiheit für Arbeiter und Angestellte.

Unter anderem der Beamtenbund dbb und die Ärztegewerkschaft Marburger Bund hatten angekündigt, Verfassungsklage gegen das Gesetz zu erheben. Sie argumentieren, das Streikrecht werde faktisch ausgehöhlt. Das Bundesarbeitsgericht hatte eine frühere Regelung zur Tarifeinheit im Juni 2010 gekippt.

Auch der Rechtsanwalt und frühere Bundesinnenminister Gerhart Baum hatte angekündigt, vor dem Bundesverfassungsgericht Klage gegen das Gesetz nach seinem Inkrafttreten einzureichen. Er sieht in dem Gesetz einen Eingriff in das Streikrecht, weshalb es nicht verfassungskonform sei.

Im Zuge der Arbeitskämpfe bei der Deutschen Bahn und der Lufthansa hatte der Bundestag das Gesetz im Mai verabschiedet, um zu verhindern, dass Mitglieder kleinerer Gewerkschaften weiterhin eigenständig von ihrem Streikrecht Gebrauch machen können.

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