Gerichtsurteil: Extremismusklausel ist rechtswidrig

(26.04.2012/dpa)

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die vom Bund geforderte Extremismusklausel für rechtswidrig erklärt. Die Klausel – offiziell heißt sie „Demokratieerklärung“ – muss von Vereinen unterzeichnet werden, wenn diese Fördergelder des Bundes im Kampf gegen den Neofaschismus in Anspruch nehmen wollen. Damit einher geht die Versicherung, dass sich auch alle an dem Projekt beteiligten Partner zum Grundgesetz bekennen. Genau diese Passage monierte das Gericht am Mittwoch in Dresden. So sei unter anderem unklar, wer etwa „Partner“ sei und welches Verhalten den Vereinen konkret abverlangt werde. Das Urteil hat bundesweite Relevanz, da die von Bundesjugendministerin Kristina Schröder (CDU) eingeführte Regelung in allen Ländern gilt.

Hintergrund der Entscheidung war eine Klage des Alternativen Kultur- und Bildungszentrums Sächsische Schweiz e.V. aus Pirna gegen den Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge. Dieser hatte 2011 die Auszahlung von schon bewilligten 600 Euro aus dem Bundesprogramm „Toleranz fördern – Kompetenz stärken“ an die Unterzeichnung der Klausel geknüpft. Das sei eine Auflage des Bundes gewesen, sagte die juristische Vertreterin des Kreises in der Verhandlung. Der Verein hingegen sah darin einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Zudem werde mit einer solchen Regelung Misstrauen und Bespitzelung Tür und Tor geöffnet.

Es sei rechtswidrig gewesen, die Unterzeichnung dieser Erklärung zu verlangen, urteilte die Erste Kammer des Verwaltungsgerichts in Dresden. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) begrüßte die Gerichtsentscheidung. Die Demokratieerklärung widerspreche dem Geist der Verfassung. Die Grünen-Bundesvorsitzende Claudia Roth sagte: „Das Urteil ist ein harter Schlag gegen Kristina Schröder und ihre unverantwortliche Politik des Misstrauens.“

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