Gerichtsurteil zu Stuttgart 21: Schlossgarten darf geräumt werden

(25.01.2012/dpa)

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat grünes Licht für die Räumung des Schlossgartens gegeben. Es habe die Eilanträge von Gegnern des Milliarden-Bahnprojekts Stuttgart 21 abgelehnt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Das Tipi-Dorf darf sofort geräumt werden. Mit den Eilanträgen wollten sich Gegner des geplanten Tiefbahnhofs gegen das Verbot der Stadt wehren, Teile des Stuttgarter Schlossgartens zu betreten.

Damit während der Räumung auch ein Betretungsverbot gültig wird, müssen einige Auflagen des Gerichts erfüllt werden. Die Polizei müsse einsatzbereit sein, die Stadt die Verfügung noch einmal bestätigen und das Eisenbahn-Bundesamt als Aufsichtsbehörde der Bahn den geplanten Baumfällarbeiten zustimmen, erklärte Gerichtssprecherin Kerstin Wilke.

Beim Eisenbahn-Bundesamt ist noch keine Entscheidung gefallen, ob die Bauherrin Bahn alle natur- und artenschutzrechtlichen Auflagen erfüllt hat. Ein Sprecher der Bonner Behörde sagte, er rechne im Laufe dieser Woche damit. Der BUND kündigte unterdessen einen Eilantrag an, falls das Bundesamt das Fällen der Bäume genehmigt.

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