Gewerkschaften und Datenschützer haben Bedenken gegen ELENA
(16.12.2009/dpa/hg)
Der ab dem 1. Januar 2010 gültige Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) stößt wegen der Fülle der erhobenen Daten bei Gewerkschaften und Datenschützern auf Kritik.
Mit dem Jahresbeginn sind von den Arbeitgebern Entgeltdaten, aber auch Daten zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses an eine zentrale Datensammelstelle zu melden. Diese Daten sollen später z.B. zur Berechnung des Arbeitslosengeldes genutzt werden. Mit diesem elektronischen Entgeltnachweis würden die heute noch üblichen Formulare überflüssig.
Nicht gegen das Vorhaben überhaupt, wohl aber gegen die Menge und die Art der zu übermittelnden Daten wird nun Kritik laut. So werden mit ELENA z.B. auch Daten über die Teilnahme an Streiks gespeichert (relevant für Sozialversicherungsträger) oder die Umstände der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, das Vorliegen von Abmahnungen oder den Kündigungsgrund (relevant für die Bundesagentur für Arbeit). Der Datensatz ist als Download “Verfahrensbeschreibung” auf dieser Seite erhältlich.
Gegen die Speicherung so umfangreicher und teils sehr sensibler Daten sprachen sich u.a. der Vorsitzende der IG BAU, Klaus Wiesehügel, und ver.di-Chef Frank Bsirske aus. stern.de sagte Bsirske: “Diese zentrale Ausforschung muss sich kein Beschäftigter bieten lassen. Wir erwarten deshalb, dass die Bundesregierung den Datenbogen unverzüglich zurückzieht und völlig überarbeitet. Wir prüfen sämtliche Klagemöglichkeiten gegen den Datenkatalog.”
Auch der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, kritisierte im Gespräch mit der Thüringer Allgemeinen “zum Beispiel die Speicherung der Teilnahme an rechtmäßigen oder illegalen Streiks oder ob Fehlzeiten am Arbeitsplatz berechtigt oder unberechtigt eingetreten sind.” Schaar verwies darauf, dass er bei der Beratung zu ELENA viele datenschutzrechtliche Belange angesprochen habe und nun mit einem umfangreichen Datensatz konfrontiert worden sei, “der wesentlich über das hinausgeht, was ich für zulässig halte”.
Laut Schaar sollen aber auch Informationen über Streikteilnahme oder Fehlzeiten am Arbeitsplatz gespeichert werden. «Damit habe ich doch größte Probleme. Bisher tauchen solche Informationen auf Gehaltsbescheinigungen nicht auf und ihre generelle Speicherung in einer zentralen Datei ist weder gesetzlich geboten noch wäre sie verfassungsrechtlich zulässig», sagte Schaar.
Auch die Speicherung von Abmahnungen im Falle von Kündigungen halte er für höchst bedenklich. Dass etwa die Bundesagentur für Arbeit die Daten benötige, um im Einzelfall Sperrzeiten zu verhängen, rechtfertige keinesfalls, solche Informationen generell zu speichern.
Bei «Elena» sollen die Arbeitgeber schrittweise Daten über Beschäftigungsdauer und Einkommen ihrer Mitarbeiter an einen zentralen Datenspeicher senden. Ab 2012 sollen die Sozialbehörden dann auf Basis dieser Daten Leistungen auszahlen oder verweigern.
Quelle: http://www.lexisnexis.de