Hessens Finanzminister Weimar wegen Steuerfahnderaffaire erneut in der Kritik

(02.12.2009/faz)

Hessens Finanzminister Karlheinz Weimar (CDU) hat den vier Steuerfahndern, die aufgrund fehlerhafter psychiatrischer Gutachten für dienstunfähig erklärt worden waren, eine Rückkehr in den Staatsdienst angeboten. Das berichtete die FAZ in ihrer Mittwochsausgabe.

Die für ihre Reaktivierung notwendige ärztliche Untersuchung sollte dann aber außerhalb Hessens stattfinden, habe Weimar gesagt. Zugleich bestritt der Minister jegliches Fehlverhalten der Steuerverwaltung.

Rudolf Schmenger, einer der betroffenen Steuerfahnder im Zwangsruhestand sieht sich durch das Angebot verhöhnt. „In der Verwaltung, in der ich gestern diffamiert wurde, soll ich heute wieder arbeiten?“, sagte er der dpa.

Als Voraussetzung für die Annahme des Angebotes nannte Schmenger die Eröffnung eines Disziplinarverfahrens gegen die Vorgesetzten in der Steuerverwaltung, die ihn und seine Kollegen aus dem Amt gemobbt hätten. Weimar müsse dieses Fehlverhalten eingestehen. Die Opposition im hessischen Landtag forderte eine Entschuldigung des Finanzministers.

Hintergrund der Vorgänge ist eine länger zurückliegende Affäre in der hessischen Steuerverwaltung. Zahlreiche Steuerfahnder hatten sich gegen eine interne Verfügung aus dem Jahr 2001 gewandt, die Geldtransfers ins Ausland unter 500.000 D-Mark als steuerrechtlich unverdächtig einstufte und so die Verfolgung zahlreicher Steuerflüchtlinge untersagte. Einige Fahnder vermuteten dahinter die politische Absicht, durch eine wenig effektive Steuerfahndung für ansiedlungswillige Firmen attraktiver zu werden.

Ein Psychiater soll dem Land dann mit Gefälligkeitsgutachten geholfen haben, die vier unliebsamen Steuerfahnder loszuwerden. Der Arzt soll die Steuerfahnder mit fragwürdigen Gutachten dienstunfähig geschrieben haben, lautete der von der hessischen Landesärztekammer erhobene Vorwurf, wie das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ berichtete. Die Praxis- und Büroräume des Mediziners seien bereits durchsucht worden. Das von der Kammer angestrengte Verfahren kann bis zur Erklärung der Berufsunwürdigkeit gehen.

Die Diagnosen lauteten dem Bericht zufolge unter anderem auf „Anpassungsstörung“ oder „paranoid-querulatorische Entwicklung“. Die Steuerfahnder waren daraufhin gegen ihren Willen in den vorzeitigen Ruhestand geschickt worden.

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