Jugendkriminalität sinkt

(13.11.2012/dpa)

Die Zahl der rechtskräftig verurteilten Straftäter in Deutschland sinkt weiter. Die Gerichte haben 2011 etwa 807 800 Menschen verurteilt – so wenige wie nie seit Beginn der Statistik im Jahr 2007. Damals waren es noch zehn Prozent mehr, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Bei Jugendlichen und Heranwachsenden ist die Zahl der verurteilten Straftäter im Vergleichszeitraum sogar insgesamt um 18 Prozent auf etwa 127 750 gesunken.

Dass Jugendkriminalität und insbesondere die für Schlagzeilen sorgende Gewaltkriminalität junger Menschen zurückgeht, belegen nach Einschätzung von Fachleuten wie dem Kriminologen Christian Pfeiffer auch andere Statistiken. „Die Jugendkriminalität geht deutlich zurück, gerade da, wo es die Öffentlichkeit beunruhigt“, sagte die Geschäftsführerin der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen, Nadine Bals, der Nachrichtenagentur dpa.

Mehr als jeder Fünfte (21 Prozent) der 807 800 Verurteilten – und damit die meisten – wurde wegen Straftaten im Straßenverkehr belangt, so die Statistiker. Dazu gehören Trunkenheit am Steuer und Fahrerflucht. Wegen Mord, Totschlag, Körperverletzung und Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurde insgesamt etwa jeder Sechste (16 Prozent) verurteilt. Diebstahl und Unterschlagung waren bei rund 18 Prozent der Grund. Bei den meisten Delikten verzeichneten die Statistiker einen Rückgang, eine detaillierte Auswertung gibt es aber noch nicht. 22 Prozent der Verurteilten hatten keine deutsche Staatsangehörigkeit.

Erneut wurden die meisten Delikte mit Geldstrafe sanktioniert: Fast drei Viertel (72 Prozent) aller Verurteilten kamen damit davon. Eine Freiheits- oder Jugendstrafe wurde gegen nahezu jeden Fünften (18 Prozent) verhängt. Bei sieben von zehn dieser Angeklagten wurde die Gefängnisstrafe aber zur Bewährung ausgesetzt. So kamen rund 44 000 Jugendliche, Heranwachsende und Erwachsene hinter Gitter. Etwa jeder zehnte Angeklagte musste nach dem Jugendstrafrecht in den Arrest oder Arbeitslauflagen und Weisungen wie ein Anti-Gewalt-Training erfüllen.

Die Richter verurteilten 87 Prozent der Täter nach dem allgemeinen Strafrecht und 13 Prozent nach Jugendstrafrecht. Darunter waren zahlreiche Heranwachsende im Alter von 18 bis 20 Jahren. Das am Erziehungsgedanken ausgerichtete Jugendstrafrecht kann auch für Heranwachsende angewendet werden, wenn das Gericht eine verzögerte Reife zur Tatzeit feststellt oder bei einer jugendtypischen Tat wie Graffiti sprühen, Ladendiebstahl oder Körperverletzung von Gruppen in der Öffentlichkeit, erläuterte Nadine Bals. Dies war 2011 bei zwei von drei verurteilten Heranwachsenden der Fall.

„Je schwerer die Straftat, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Jugendstrafrecht zur Anwendung kommt“, sagte Bals. „Jugendstrafrecht ist aber nicht milder als Erwachsenenstrafrecht.“ Nach dem Jugendstrafrecht würden Verfahren im Gegenteil seltener eingestellt und Urteile seltener zur Bewährung ausgesetzt oder eine Geldstrafe verhängt als bei Erwachsenen.

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