Kartellverfahren gegen französische Wasserversorger

(18.01.2012/dpa)

Die EU-Kommission verdächtigt mehrere französische Wasserversorger der verbotenen Preisabsprache und hat ein Kartellverfahren gegen die Unternehmen eingeleitet.

Ihnen wird vorgeworfen, ihr Vorgehen auf dem französischen Markt für Wasserversorgung und Abwasserreinigung abgesprochen und zu hohe Preise von den Verbrauchern verlangt zu haben. 

Betroffen sind die Unternehmen SAUR, Suez Environnement/Lyonnaise des Eaux und Veolia sowie der Geschäftsverband Fédération Professionnelle des Entreprises de l’Eau. Das teilte die EU-Behörde am Mittwoch in Brüssel mit.

Sollte sich der Verdacht erhärten, drohen ihnen hohe EU-Geldbußen von bis zu zehn Prozent ihres Jahresumsatzes. Preisabsprachen oder die Ausnutzung einer Monopolstellung zum Schaden von Konkurrenten oder Verbrauchern sind in der EU verboten. Eine Frist für den Abschluss der Untersuchung gibt es nicht.

Bereits im April 2010 hatte die EU-Kommission bei den betroffenen Firmen Büros durchsucht. Da bei Lyonnaise des Eaux ein Siegel, das die Ermittler angebracht hatten, gebrochen wurde, verhängte Brüssel eine Geldbuße von acht Millionen Euro gegen das Unternehmen.

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