Kieler Landtag: Verfassungsklage gegen Schuldenbremse

(05.02.2010/dpa)

Der schleswig-holsteinische Landtag hat beim Bundesverfassungsgericht Klage gegen die Bundesrepublik eingereicht. Die Parlamentarier sehen wegen der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse das Bundesstaats- und das Demokratieprinzips verletzt, teilte Landtagspräsident Torsten Geerdts (CDU) am Donnerstag mit. Landespolitische Entscheidungsspielräume müssten gewahrt bleiben. Mit der Verankerung im Grundgesetz greife der Bund in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise in die Haushaltsautonomie des Landesparlamentes ein, heißt es in der hundertseitigen Klageschrift.

Der Mehrheit der Parlamentarier geht es allerdings nicht prinzipiell um die Abwehr einer Schuldenbegrenzung. CDU/FDP, SPD und Grüne haben bereits Entwürfe vorgelegt, die ein Neuverschuldungsverbot von 2020 in der Landesverfassung fixieren sollen.

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