Kosovo: Kein Schadensersatz wegen NATO-Angriffs auf Zivilisten

(03.09.2013/dpa)

Angehörige von zivilen Opfern eines NATO-Luftangriffs im Kosovo-Krieg 1999 haben keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen Deutschland. Das folgt aus einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Es gebe „keine allgemeine Regel des Völkerrechts, nach der dem Einzelnen bei Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht ein Anspruch auf Schadensersatz (…) zusteht“, hieß es zur Begründung (Az. 2 BvR 2660/06 u.a.). Auch ein Anspruch wegen Verletzung von Sorgfaltspflichten bestehe nicht. Es sei nicht erwiesen, dass deutsche Amtsträger von den konkreten Umständen des Angriffs gewusst hätten.

Bei dem gezielten Angriff auf eine Brücke über den Fluss Morawa waren 1999 zehn Menschen getötet und dreißig verletzt worden. Alle waren Zivilisten. Es ist eines der wenigen der während des völkerrechtswidrigen Angriffskrieges von der NATO verübten Verbrechen, das überhaupt von der westlichen Öffentlichkeit wahrgenommen wurde.

Drucken

Drucken

Teilen