Kundus-Massaker: Bundesanwaltschaft ermittelt wegen Kriegsverbrechen
(19.03.2010/dpa)
Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen Bundeswehr-Oberst Georg Klein und seinen Flugleitoffizier wegen des Verdachts auf ein Kriegsverbrechen. Einen entsprechenden Bericht der „Stuttgarter Zeitung“ hat ein Sprecher der Behörde in Karlsruhe am Freitag bestätigt.
Die Bundesanwaltschaft ist zuständig, weil sie der Auffassung ist, dass es sich bei den Auseinandersetzungen zwischen den aufständischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der ISAF in Afghanistan „um einen nichtinternationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handelt“.
Bei dem von Klein befohlenen Luftangriff am 4. September 2009 nahe der nordafghanischen Stadt Kundus waren nach NATO-Angaben bis zu 142 Menschen getötet worden. Die meisten davon waren Zivilisten, unter ihnen viele Kinder.