Lehman-Geschädigte unterliegen vor Gericht

(23.04.2010/dpa)

Die geschädigten Käufer von Zertifikaten der insolventen US-Bank Lehman-Brothers haben am Freitag vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht eine Niederlage erlitten.

Der 13. Zivilsenat kassierte zwei Urteile des Hamburger Landgerichts, die den Anlegern nach dem Verlust ihres Geldes Schadenersatz durch die Hamburger Sparkasse (Haspa) zugesprochen hatten. Endgültig entschieden werden die Streitfälle vermutlich vom Bundesgerichtshof. Das Gericht ließ die Revision zu und die Anwälte der geschädigten Anleger wollen diesen Weg gehen .

Das Gericht hatte über zwei ähnlich gelagerte Fälle zu urteilen, bei denen ein Lehrer und eine Kauffrau nach Beratung durch die Haspa im Winter 2006 und im Herbst 2007 jeweils 10.000 Euro in Zertifikate der US-Bank investiert hatten. Das Geld war nach der Lehman-Insolvenz Ende 2008 verloren. Die Haspa, so das Urteil, habe sich bei der Beratung aber nicht pflichtwidrig verhalten.

Die Bank sei nicht verpflichtet, ihre Kunden beim Verkauf eines Finanzprodukts über die Höhe ihres Gewinns zu informieren, sagte der Vorsitzende Richter Ralf Panten. Zudem sei offenkundig, dass die Bank beim Verkauf eines Wertpapiers einen Gewinn erziele. Es handele sich um eine qualifizierte Dienstleistung, die bezahlt werde. Mit dieser Bemerkung handelte er sich Unmutsbekundungen von den Zuschauerbänken ein, die überwiegend mit Lehman-Opfern besetzt waren.

Die Anleger äußerten sich nach den Urteilen enttäuscht und empört. Die Haspa dagegen begrüßte die Urteile und erklärte, sie sehe ihre Rechtsauffassung bestätigt.

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