Massaker von Kundus - Freispruch für Oberst Klein

(19.08.2010/dpa)

Fast ein Jahr liegt das verheerende Bombardement von Kundus mit mehr als 100 zivilen Opfern zurück. Erst jetzt steht fest, dass der verantwortliche Bundeswehr-Oberst Klein mit keinerlei rechtlichen Konsequenzen zu rechnen hat.

Nach der Bundesanwaltschaft hat auch die Bundeswehr die Ermittlungen gegen den Offizier wegen des verheerenden Bombardements von Kundus eingestellt. Knapp ein Jahr nach dem Angriff ist damit der Fall für den damaligen Befehlshaber der Bundeswehr in der nordafghanischen Provinz ohne rechtliche Konsequenzen abgeschlossen. Die parlamentarische Untersuchung wird voraussichtlich aber noch bis Ende des Jahres andauern.

Das Verteidigungsministerium teilte die Einstellung der Vorermittlungen zu einem Disziplinarverfahren am Donnerstag in einer kurzen Erklärung mit: „Anhaltspunkte für ein Dienstvergehen haben sich nicht ergeben“, hieß es darin. Näher begründet wurde die Entscheidung nicht.

Das Bombardement am 4. September 2009 war von Klein befohlen und von US-Kampffliegern ausgeführt worden. Zu den Abläufen gibt es mehrere Untersuchungsberichte. Die NATO kam in ihrem auf mindestens 142 Tote und Verletzte. Die Bundeswehr geht von 91 Toten und elf Verletzten aus. Im Zuge der Affäre mussten im Herbst vergangenen Jahres Generalinspekteur Wolfgang Schneiderhan und Staatssekretär Peter Wichert ihre Posten räumen.

Die Ermittlungen der Bundesanwaltschaft gegen Klein waren bereits im April eingestellt worden. Der Oberst und sein Flugleitoffizier hätten weder gegen die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch gegen die Bestimmungen des Strafgesetzbuches verstoßen, hieß es zur Begründung.

Anschließend leitete der Inspekteur des Heeres die Prüfung eines Disziplinarverfahrens gegen Klein ein, die mehr als vier Monate dauerte. Der Veröffentlichung des Ergebnisses musste der 1961 geborene Oberst zustimmen. Klein ist derzeit Chef des Stabes der 13. Panzergrenadierdivision in Leipzig. Seit seiner Rückkehr nach Deutschland hat er keine Interviews mehr gegeben.

Ganz sind die Untersuchungen der Luftschläge von Kundus nicht abgeschlossen. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss beschäftigt sich voraussichtlich noch bis Ende des Jahres mit dem Fall. Neben Klein haben bereits Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU), Schneiderhan und Wichert vor dem Bundestagsgremium ausgesagt. Die Opposition will nach der Sommerpause eine Gegenüberstellung der drei erzwingen und auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und Innenminister Thomas de Maizière (CDU) vor den Ausschuss laden.

Die Entschädigung der Opfer von Kundus ist aus Sicht des Verteidigungsministeriums „geregelt“. Die Angehörigen von Opfern erhalten jeweils 3800 Euro. Das Verteidigungsministerium erkennt allerdings keinen Rechtsanspruch darauf an. Opferanwälte halten die Summe für zu gering und erwägen eine Klage.

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