Massaker von Kundus: Gericht weist Klagen von Hinterbliebenen ab

(11.12.2013/dpa)

Das Bonner Landgericht hat Schadenersatzklagen von Hinterbliebenen der Opfer eines Luftangriffs auf einen Tankwagen im afghanischen Kundus abgewiesen. Der Angriff auf zwei zuvor von Taliban-Kämpfern gekaperte Tanklaster war im September 2009 von einem Bundeswehr-Kommandanten angeordnet worden.

Dabei kamen – nach einer Einschätzung der NATO – 142 Menschen ums Leben, mehrheitlich Zivilisten, darunter auch Kinder. Das Gericht urteilte am Mittwoch in einem Zivilprozess, dass dem damaligen Kommandeur Oberst Georg Klein, der nach dem von ihm angeordneten Luftangriff zum General befördert wurde, kein schuldhafter Verstoß gegen Amtsverpflichtungen nachzuweisen sei.

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