Mehr Wettbewerb gefordert. Bundesgerichtshof urteilt zu Lasten der Deutschen Bahn

(09.02.2011/dpa)

Der Bundesgerichtshof untersagte am Dienstag auf die Klage eines Bahn-Konkurrenten in Nordrhein-Westfalen, Aufträge für S-Bahn- und Regionalzugvebindungen ohne öffentliche Ausschreibung direkt zu vergeben. Damit platzt dort ein lukratives Geschäft der Bahn. Der Regionalverkehr ist mit rund der Hälfte des Konzerngewinns der wichtigste Gewinnbringer der Bahn.

Verbraucherschützer lobten die Entscheidung. Sie erwarten eine Stärkung des Wettbewerbs, Einsparungen und mehr Qualität für die Bahnfahrer.

Aktuell stehen nach Angaben der Deutschen Bahn mehr als 30 Streckenvergaben an, 2015 sind es dann nach Angaben der Verkehrsanbieter so viele wie noch nie in einem Jahr. Private Konkurrenten des Marktführers DB sind überzeugt, dass sie in Wettbewerbsverfahren mit modernen Wagen und gutem Service besser zum Zug kommen.

In Nordrhein-Westfalen platzt mit dem Beschluss ein Kompromiss zwischen Deutschlands größtem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR, Gelsenkirchen) und der Bahn. Beide hatten 2009 nach jahrelangem Rechtsstreit um Qualität und Pünktlichkeit vereinbart, dass die Bahn für das Land neue Züge beschafft und das Verbindungsnetz enger knüpft. Im Gegenzug wurden die Aufträge für die nordrhein-westfälischen S-Bahnverbindungen bis 2023 verlängert – ein Milliardengeschäft in Direktvergabe. Der Konkurrent Abellio, eine Tochter der niederländischen Staatsbahnen, sah sich benachteiligt, weil der Großauftrag nicht ausgeschrieben wurde.

Juristisch ging es bei der BGH-Entscheidung um die Frage, ob für die Direktvergabe der Aufträge das Allgemeine Eisenbahngesetz oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gilt. Das Eisenbahngesetz hätte Direktvergaben erlaubt, das Gericht entschied sich aber für das Gesetz zum Schutz des Wettbewerbs. Ausnahmen seien nur in wenigen Fällen möglich. Die Vergabe von S-Bahnlinien zähle ausdrücklich nicht dazu, befand das Gericht.

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