Münchner Islamistenprozess: V-Mann-Aktivitäten kein Verfahrenshindernis

(15.04.2011/dpa)

Das Oberlandesgericht München will im Prozess gegen acht mutmaßliche Islamisten die von der Verteidigung aufgeworfene V-Mann-Problematik zwar prüfen, sieht in einer etwaigen Provokation der Straftaten durch den V-Mann aber kein Verfahrenshindernis.

Entsprechende Erkenntnisse würden sich nur auf das Strafmaß auswirken, sagte der Vorsitzende Richter Manfred Götzl. Deshalb lehnte das Gericht die Anträge der Verteidigung auf Beiziehung der V-Mann-Akte sowie die Vernehmung des V-Manns und seines Führers als Zeugen „für das derzeitige Stadium der Verhandlung“ ab. Der Senat werde der Frage aber im Rahmen der Beweisaufnahme nachgehen. Der Prozess wird am Montag fortgesetzt.

Am vergangenen Mittwoch hatte der Berliner Anwalt Mutlu Günal gerügt, die Bundesanwaltschaft habe dem Staatsschutzsenat und der Verteidigung eine wichtige Information verschwiegen. Der Führer des Verbundes „Globale Islamische Medienfront“ (GIMF), dem die 18 bis 30 Jahre alten Angeklagten angehört haben sollen, sei ein Vertrauensmann des Bundesamtes für Verfassungsschutz gewesen und habe in dessen Auftrag gehandelt, so Günal. Hintergrund berichtete über den Vorgang. (1)

Über eine Zusammenarbeit des Mannes vor dem 27. November 2008 sei ihm „nichts bekannt gewesen“, erklärte Bundesanwalt Michael Bruns. Zu diesem Zeitpunkt waren die Angeklagten bereits verhaftet. Inzwischen sind alle auf freiem Fuß.

Den in Deutschland geborenen Angeklagten, darunter eine Frau, wird Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen von August 2006 bis März 2008 über die Internetplattformen der GIMF Propagandamaterial von Al Qaeda und Ansar al Islam verbreitet haben, darunter Videos von Selbstmordattentaten und Geisel-Enthauptungen.

(1) Vgl. http://www.hintergrund.de/201104141497/globales/terrorismus/geheimdienste-und-terroristen-v-mann-war-chef-der-globalen-islamischen-medienfront-gimf.html

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