Nachtflugverbot: Etappensieg für Bürgerinitiativen

(04.04.2012/dpa)

Am größten deutschen Flughafen in Frankfurt/Main dürfen zwischen 23.00 Uhr und 5.00 Uhr keine Flugzeuge starten und landen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verwarf am Mittwoch die vom Land Hessen genehmigte Regelung der Nachtflüge. Demnach sollten in dem genannten Zeitraum 17 Starts und Landungen erlaubt sein. Die hessische Landesregierung muss nun den Planfeststellungsbeschluss, die Genehmigung für den Flughafenausbau, nachbessern. Bürgerinitiativen im Rhein-Main-Gebiet dürfen sich dagegen über einen Etappensieg freuen. Zu dem Urteil aus Leipzig sagte die Sprecherin des Bündnisses der Bürgerinitiativen, Ingrid Kopp, „etwas Anderes hätte unseren Glauben an den Rechtsstaat erschüttert“.

Schon der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hatte die von der Landesregierung vorgesehene Nachtflugregelung in Frankfurt beanstandet, weil sie Anwohnern nicht genügend Schutz vor Lärm biete. Zu Recht, urteilten nun die Leipziger Bundesrichter. Das gelte schon allein deshalb, weil die Betroffenen zu der Regelung für die sechs Stunden von 23.00 bis 5.00 Uhr – der sogenannten Mediationsnacht – nicht angehört worden seien. Im Vermittlungsverfahren (Mediation) vor der Baugenehmigung war ein Flugverbot vereinbart worden.

Für die Stunden vor und nach der Mediationsnacht – also von 22.00 bis 23.00 Uhr und 5.00 und 6.00 Uhr – begrenzten die Richter die Zahl der Flüge auf zusammen 133. Bisher waren 150 zugelassen. Gleichzeitig betonte der Senatsvorsitzende Rüdiger Rubel, in dieser Zeit dürfe es keine Spitzen wie am Tag geben. Es müsse sichergestellt werden, „dass die Nacht nicht zum Tag werden darf“.

Die hessische Landesregierung hatte bereits vor dem Urteil angekündigt, auch ein komplettes Nachtflugverbot umsetzen zu wollen, wenn dies rechtlich möglich sei. Derzeit gilt noch ein vorläufiges Nachtflugverbot, das der VGH in Kassel zur Inbetriebnahme einer neuen Landebahn im vergangenen Oktober verhängt hatte.

Mit dem Leipziger Urteil hat ein jahrelanger Rechtsstreit um den Frankfurter Flughafen ein vorläufiges Ende genommen. Ende 2007 hatte das Land den Bau einer vierten Landebahn und den damit verbundenen Ausbau genehmigt. Die Bundesrichter erklärten in ihren Urteil den Flughafenausbau nun insgesamt für zulässig.

Der Widerstand gegen das Großprojekt war im Rhein-Main-Gebiet zuletzt stark gewachsen. An Montagabenden versammelten sich seit Monaten jeweils mehrere tausend Demonstranten im Flughafen. Die Initiatoren kündigten an, dass die Proteste auch nach dem Leipziger Urteil weitergehen sollen. Ihnen geht es um eine weitere Reduktion und zeitliche Begrenzung des Fluglärms, der nachweislich zu enormen Gesundheitsschäden in der Region führt. Das Risiko für stressbedingte Erkrankungen, Herzinfarkte und Schlaganfälle steigt erheblich. Die Konzentrationsfähigkeit vor allem von Kindern leidet. Ihre psychische Entwicklung und schulische Leistungsfähigkeit wird stark beeinträchtigt.

Um private Profite zu steigern, werden bis zu 400 Millionen Euro zusätzliche Gesundheitskosten in den nächsten zehn Jahren in Kauf genommen.

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