Neun Jahre nach 9/11 kritisiert der Datenschutzbeauftragte die „Sicherheitsgesetze“ in Deutschland

(10.09.2010/hg)

Im Zuge der staatlich geschürten Terrorhysterie nach dem 11. September 2001 wurden auch die deutschen Sicherheitsbehörden mit zahlreichen neuen Befugnissen ausgestattet, die zum Teil jedoch zeitlich befristet und vor ihrer Verlängerung einer Evaluierung zu unterziehen sind.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, erklärte nun, dass von der Datenerhebung durch Polizei und Nachrichtendienste „in starkem Maße auch unbescholtene Bürgerinnen und Bürger betroffen“ sind, „die nichts mit dem Terrorismus zu tun haben und gegen die keinerlei Verdacht vorliegt, dass sie eine andere schwere Straftat begangen haben oder planen. Es ist deshalb an der Zeit, die seit 2001 eingeführten Befugnisse einer ergebnisoffenen, unabhängigen wissenschaftlichen Überprüfung zu unterziehen.“ (1)

Eine Evaluierung durch die die Sicherheitsgesetze vollziehende Gewalt selbst, wie sie in den vergangenen Jahren geschehen sei, hält Schaar aber nicht für akzeptabel. Unabhängige Experten sollten überprüfen, „wo sich die Erwartungen des Gesetzgebers nicht erfüllt haben, so dass ein Fortbestand der entsprechenden Befugnisse nicht gerechtfertigt ist.“

Die Terrorismusbekämpfungsgesetze von 2002 und 2006 gingen, laut Schaar, mit weitgehenden Befugniserweiterungen für die Nachrichtendienste einher.

Dazu gehört die im März 2007 eingeführte Anti-Terror-Datei, in der Polizei und Nachrichtendienste erstmals ihre Erkenntnisse in einer gemeinsamen Datenbank verarbeiten, die dem Bundeskriminalamt eingeräumten präventiven Eingriffsbefugnisse u. a. zur Telekommunikations- und Wohnraumüberwachung sowie zur Online-Durchsuchung informationstechnischer Systeme und die Kooperationszentren, in denen Polizei und Nachrichtendienste eng zusammenarbeiten.

Seit November 2007 werden, so der Datenschutzbeauftragte, Fingerabdrücke und digitale Gesichtsbilder in Reisepässen, und demnächst auch in Personalausweisen gespeichert. Zu den mit der Terrorismusbekämpfung begründeten Maßnahmen gehören auch die durch eine EG-Richtlinie vorgeschriebene Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten, ferner die Übermittlung von Flugpassagierdaten und von Finanztransaktionsdaten in die USA.

Für den 11. September hat ein breites Bündnis politischer Gruppen in Berlin unter der Überschrift „Freiheit statt Angst“ eine Demonstration gegen den Überwachungsstaat angekündigt.

(1) http://www.bfdi.bund.de/cln_134/DE/Oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/2010/37_SicherheitsgesetzeUeberpruefen.html?nn=408908

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