„Null Bedeutung“: Liste mit rund 500 Personen aus NSU-Umfeld

(10.06.2013/dpa)

Die Bundesanwaltschaft hat im Zusammenhang mit den Verbrechen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) insgesamt rund 500 Menschen überprüft, die dem Umfeld der Terrorzelle zugehören könnten. Es gebe „etwa 500 Personen“, die im Laufe der Ermittlungen „abgeklärt“ worden seien, sagte Oberstaatsanwältin Anette Greger am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht (OLG).

Die Bundesanwaltschaft hatte den Prozessbeteiligten zunächst eine Liste von 129 Personen aus dem Umfeld vorgelegt. Erst auf Nachfrage erklärten die Vertreter der Bundesanwaltschaft am Dienstag, dass es inzwischen eine aktualisierte Liste gebe. Es sei aber nur die ältere „129er Liste“ vorgelegt worden, weil der Senat nur diese angefordert habe, sagte Greger – von der Existenz einer neuen Liste war der Senat aber nicht in Kenntnis gesetzt worden.

Es handele sich um sogenannte Spurenakten, die für das Verfahren keine Bedeutung hätten, sagte Bundesanwalt Herbert Diemer. „Diese Listen haben null Bedeutung.“ Die Akten könnten jedoch bei der Bundesanwaltschaft eingesehen werden. „Wir haben nichts zu verheimlichen.“

Nebenklagevertreter reagierten überrascht und verärgert. Er verstehe nicht, „warum wir zuletzt eine Liste mit 129 Personen bekommen, wenn es eine aktuelle mit 500 gibt“, sagte Nebenklage-Anwalt Sebastian Scharmer.  Am vergangenen Donnerstag hatte als zweiter Angeklagter Holger Gerlach ausgesagt. Er hatte eine schriftliche Erklärung vorgetragen und keine Fragen beantwortet. Er wolle auch weiterhin keine Fragen beantworten, auch nicht zu seinen persönlichen Verhältnissen, sagte sein Verteidiger Stefan Hachmeister.

„Ich erkenne an, dass er sich entschuldigt hat, aber es ist zu wenig“, sagte Opferanwalt Thomas Bliwier. Es gehe der Nebenklage nicht primär darum geht, welche Strafen verhängt werden. „Es geht uns um die Aufklärung des vollständigen Sachverhalts.“ Der Angeklagte hätte die Möglichkeit, zur Aufklärung beizutragen und damit „einen Teil des Unrechts jedenfalls in Ansätzen wiedergutzumachen“.

Der 39-Jährige, der wegen Unterstützung der Neonazi-Terrorzelle angeklagt ist, soll das Trio mit Papieren versorgt haben und eine weitere Waffe vom ebenfalls angeklagten Ralf Wohlleben zu den drei Untergetauchten transportiert haben. Er hatte die Angehörigen und die Opfer um Entschuldigung gebeten.

Der Vorsitzende Manfred Götzl wollte am achten Verhandlungstag die Vernehmung des Angeklagten Carsten Szczepanski fortsetzen. Der 33-Jährige hatte an zwei Prozesstagen in der vergangenen Woche umfangreich ausgesagt. Seine Befragung war auf Wunsch seiner Verteidiger unterbrochen worden, weil der für ihn zuständige psychiatrische Gutachter Norbert Leygraf nicht anwesend war. Am Dienstag war der Experte wieder im Gericht.

Carsten S. ist wegen Beihilfe zu neun Morden angeklagt. Er hat gestanden, für die mutmaßlichen Neonazi-Terroristen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe im Auftrag des Mitangeklagten Ralf Wohlleben eine Pistole mit Schalldämpfer besorgt zu haben. Mit einer solchen Waffe der Marke „Ceska“ wurden neun Geschäftsleute ausländischer Herkunft ermordet.

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