Präzedenzfall: Desertierter US-Soldat verlangt Asyl in Deutschland

(26.06.2014/dpa)

Erstmals kämpft ein desertierter US-Soldat um Asyl in Deutschland. In einem Musterverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) will André Shepherd erreichen, dass die EU-Staaten untergetauchten Soldaten aus der US-Army Asyl einräumen können. Aus Gewissensgründen hatte der in Bayern stationierte Soldat 2007 den Einsatz im Irak-Krieg verweigert und Asyl beantragt, was allerdings abgelehnt wurde. Dagegen klagte der Amerikaner.

Bei der mündlichen Verhandlung am Mittwoch in Luxemburg sagte Shepherds Anwalt Reinhard Marx, sein Mandant habe gefürchtet, in Kriegsverbrechen verwickelt zu werden. Wegen der Fahnenflucht müsse er mit Verfolgung rechnen: „Ihm drohen 18 Monate Freiheitsstrafe in den USA und eine unehrenhafte Entlassung aus der Armee.“ Deshalb benötige er Schutz und sei als Flüchtling anzuerkennen.

Shepherd war in der US-Armee Hubschrauber-Monteur. Bei einem ersten Einsatz im Irak 2004 reparierte er die dort eingesetzten Apache-Kampfhubschrauber. 2007 verweigerte er einen zweiten Einsatz in dem arabischen Land.

Mit einem Urteilsspruch wird erst im nächsten Jahr gerechnet. Sollte Shepherd mit seiner Klage Erfolg haben, wäre er der erste desertierte US-Soldat, der in Deutschland Asyl bekäme. Der Fall betrifft auch andere US-Kriegsdienstverweigerer. „Es gibt viele tausend Menschen, die in ähnlichen Situationen sind“, sagte Shepherd am Rande des Prozesses. „Es muss ein Weg geschaffen werden, damit Soldaten dem Wahnsinn von Kriegen entkommen können, die auf Verbrechen beruhen.“

Shepherd argumentierte, dass der Irak-Krieg völkerrechtswidrig war und es zu Kriegsverbrechen durch die US-Streitkräfte kam. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg wollte dafür aber keine Anhaltspunkte sehen und lehnte seinen Antrag 2011 ab. Bei seiner Klage beruft sich der heute 37-Jährige auf die sogenannte Qualifizierungsrichtlinie der Europäischen Union von 2004, die die Voraussetzung für den Schutz von Flüchtlingen festlegt. Demnach sind Deserteure zu schützen, wenn sie sich einem völkerrechtswidrigen Krieg entziehen und sie deswegen mit Verfolgung rechnen müssen.

Das Bayerische Verwaltungsgericht München hatte den EU-Gerichtshof um Auskunft gebeten. Dieser muss nun Detailfragen klären. Etwa, ob ein Soldat unmittelbar an Kampfhandlungen beteiligt sein muss oder vereinzelte Verbrechen durch die Streitkräfte ausreichen, um als Flüchtling anerkannt zu werden. Und ob die unehrenhafte Entlassung aus der Armee und die soziale Ächtung als „Verfolgung“ gelten, wodurch ein Recht auf Asyl entstünde.

Eine Vertreterin der Bundesregierung argumentierte vor Gericht, dass dem Deserteur „eine schwerwiegende Verletzung“ seiner Grundrechte drohen müsste: „Eine Freiheitsstrafe und die Entlassung aus der Armee wären nicht als unverhältnismäßig hart anzusehen“, erklärte die Anwältin. Er habe keine Alternative zur Fahnenflucht versucht: „Für einen Berufssoldaten kommt auch (…) eine Kündigung in Betracht.“ Darauf verwies auch ein Anwalt der EU-Kommission. Es sei zudem zu klären, warum der Kläger erst 16 Monate nach seiner Fahnenflucht im August 2008 Asyl beantragt habe. Shepherds Anwalt Marx sagte zu all diesen Einwänden: „Das ist absurd und praxisfremd.“

Der EuGH wird grundlegende Fragen klären, dann muss das Münchner Verwaltungsgericht den Einzelfall entscheiden. Eine einflussreiche Gutachterin am EuGH will am 18. Oktober ihren Schlussantrag vorlegen. In den meisten Fällen folgen die Richter dem Gutachter.

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