Prozess um Feuertod muss neu aufgerollt werden

(07.01.2010/dpa)

Das Urteil zum Tod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Dessauer Polizeizelle weist zahlreiche Lücken auf – der Prozess muss neu aufgerollt werden. Genau fünf Jahre, nachdem der aus Sierra Leone stammende 23-Jährige in der Zelle verbrannte, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag das Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau aufgehoben.

Die Richter in Sachsen-Anhalt hatten im Dezember 2008 einen heute 47 Jahre alten Polizisten vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge freigesprochen. Nun muss der Dienstgruppenleiter sich einem neuen Verfahren stellen – diesmal vor dem Landgericht Magdeburg (Az.: 4 StR 413/09). «Für die neue Hauptverhandlung ist alles offen», betonte die Vorsitzende des 4. Strafsenats, Ingeborg Tepperwien.

Klar ist die Karlsruher Kollegen jedoch: Die Lücken, die das bisherige Urteil aufweist, müssen so gut wie nur möglich geschlossen werden – trotz «höchst schwieriger Beweislage». Tepperwien: «Die Angehörigen haben ein Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren.» Die Eltern und der Halbbruder Jallohs haben als Nebenkläger gemeinsam mit der Staatsanwaltschaft im Revisionsverfahren den Freispruch des Polizisten gekippt. Menschenrechts- und Opferorganisationen reagierten mit Freude und Erleichterung.

Nach dem Urteil des Landgerichts sollte Jalloh – obwohl auf einer Liege festgebunden – mit einem Feuerzeug den Bezug der Pritsche aufgeschmort und den Schaumstoff im Inneren angezündet haben. Das dadurch ausgelöste Alarmsignal des Rauchmelders hatte der angeklagte Beamte zunächst mehrfach abgestellt und war erst mit Verzögerung zur Zelle geeilt. Die Abläufe können aus Sicht der BGH-Richter nicht so gewesen sein wie im Urteil geschildert. «Es wird ein Sachverhalt beschrieben, der nur schwer nachvollziehbar ist», sagte Tepperwien. Es gebe «wesentliche Lücken in der Beweislage».

Schwierigkeiten hatte der BGH insbesondere mit einem Gutachten zu dem Geschehen in der Zelle. So sei nicht nachvollziehbar, welche Bewegungsspielräume Jalloh gehabt habe – trotz fixierter Hand. Die Karlsruher Richter wollten nicht ausschließen, dass Jalloh selbst das Feuer gelegt hat – beispielsweise um Aufmerksamkeit zu erregen. Dann könne sich das Geschehen aber kaum so lautlos abgespielt haben, wie es die Polizeizeugen beschrieben hätten. Dieses Aussageverhalten müsste das Magdeburger Gericht unter die Lupe nehmen.

Laut BGH-Urteil hat der Polizist in jedem Fall gegen seine Pflicht verstoßen: Der Dienstgruppenleiter hätte beim ersten Signal des Rauchmelders sofort nach Jalloh schauen müssen – unabhängig davon, ob ein Fehlalarm vorlag oder nicht. «Das mag in Ordnung sein, wenn die Zelle leer ist», sagte Tepperwien. Nicht aber, wenn ein Mensch in der Zelle möglicherweise hilflos einem Brand ausgesetzt ist. Nach Angaben seines Verteidigers war der Beamte zeitweise suspendiert, seit dem Urteil des Landgerichts ist er in der Polizeiverwaltung tätig. Ein Disziplinarverfahren gegen ihn ruht mit Blick auf das Strafverfahren.

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