Regierung will Pressefreiheit stärken

(25.08.2010/dpa)

Journalisten sollen nicht mehr wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat verfolgt werden können, wenn sie ihnen zugespieltes Material veröffentlichen. Das sieht ein am Mittwoch vom Bundeskabinett in Berlin beschlossener Gesetzentwurf vor. Damit werden die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus dem sogenannten Cicero-Urteil des Jahres 2007 umgesetzt. Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) begrüßte die Regierungspläne.

Die Richter hatten entschieden, dass eine Razzia bei der Zeitschrift “Cicero” im Jahr 2005 gegen das Grundgesetz verstieß. Durchsuchungs- und Beschlagnahmeaktionen seien verfassungswidrig, wenn sie allein dem Zweck dienen, die undichte Stelle etwa in einer Behörde zu finden, über die vertrauliche Informationen an die Medien gelangt sind. Die Staatsanwaltschaft hatte damals ermittelt, weil in einem Artikel aus einem Bericht des Bundeskriminalamtes zitiert wurde, der als “Verschlusssache” gekennzeichnet war.

Bei der nun geplanten Neuerung geht es um eine Ergänzung des Paragrafen 353b im Strafgesetzbuch. Darin wird Amtsträgern, die ein Dienstgeheimnis verraten, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren gedroht. Die Staatsanwaltschaften nutzen den Paragrafen aber auch, um gegen Medien vorzugehen. Künftig soll ein neuer Absatz die Anwendung der “Beihilfe zum Geheimnisverrat” ausschließen. Dann soll sich kein Journalist mehr strafbar machen, wenn er Material veröffentlicht, das ihm zugespielt wurde.

Der DJV-Vorsitzende Michael Konken sagte: “Der Gesetzentwurf gibt der Pressefreiheit in Deutschland Auftrieb und hilft dem Informantenschutz.” Zugleich kritisierte er, dass die Anstiftung zum Geheimnisverrat nach wie vor ein Straftatbestand sei. Wenn Ermittlungsbehörden hier künftig die Lücke im Gesetz sähen, um gegen kritische Journalisten vorzugehen, sei nichts gewonnen. “Hier besteht für den Gesetzgeber noch Handlungsbedarf.” Nach Darstellung des DJV haben seit Ende der 1980er Jahre Ermittlungsbehörden in rund 200 Fällen Redaktionen durchsucht und journalistisches Material beschlagnahmt. In keinem Fall sei ein Journalist verurteilt worden.

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