Sofortige Streichung des „Majestätsbeleidigungs“-Paragrafen im Bundesrat ohne nötige Mehrheit

(13.05.2016/dpa)

Der Bundesrat hat einen Antrag mehrerer SPD-geführter Bundesländer abgelehnt, den Majestätsbeleidigungsparagrafen 103 des Strafgesetzbuches sofort zu streichen. Die Regierungen der Bundesländer Hamburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen sowie Thüringen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen hatten am Freitag im Bundesrat eine Initiative für eine sofortige und ersatzlose Streichung des Paragrafen eingebracht. Auch die Bundesregierung will die Vorschrift abschaffen, allerdings erst 2018. Damit hätte sie noch während eines Verfahrens gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Bestand.

Dieser, aus Sicht der Länder nicht mehr zeitgemäße Straftatbestand stellt die Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten unter besondere Strafe. Die SPD-geführten Länder sehen es besonders kritisch, dass eine Strafverfolgung in diesen Fällen von einer Entscheidung der Bundesregierung abhänge. Diese sei in der schwierigen Lage, einen Ausgleich zwischen der überragenden Bedeutung der Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit und den Erwartungen der ausländischen Regierung herbeiführen zu müssen. Auch die Opposition im Bundestag verlangt die sofortige Abschaffung des Paragrafen.

Paragraf 103 des Strafgesetzbuches war lange völlig vergessen, ist aber wieder in die Schlagzeilen geraten, nachdem der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan auf Basis dieser Gesetzesregelung ein Strafverfahren gegen den Satiriker Jan Böhmermann wegen eines „Schmähgedichts“ angestrengt hatte. Die Bundesregierung hat die für ein solches Verfahren nötige Einwilligung bereits erteilt.

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