Staatliche Kontenschnüffler: Terrorbekämpfung als Türöffner

(26.11.2013/dpa)

Die Zahl der Kontenabfragen durch Finanzämter und Sozialbehörden ist in diesem Jahr drastisch gestiegen. Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar am Dienstag in Berlin mitteilte, gab es bis Ende September bereits mehr als 102 000 Kontenabrufe. Im gesamten vergangenen Jahr seien es lediglich 72 578 gewesen.

Schaar kritisierte die Ausweitung der Zugriffsmöglichkeiten auf immer mehr Behörden: „Ich sehe den Gesetzgeber in der Pflicht, die Befugnis zum Kontenabruf zu überprüfen und auf das unbedingt erforderliche Maß zurückzuführen.“

Seit dem Jahr 2005 dürfen deutsche Behörden Kontodaten abfragen – beispielsweise um Steuerhinterziehungen und den Sozialleistungsmissbrauch aufzudecken. Dabei werden Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse des Bankkunden abgefragt. Damit soll etwa geklärt werden, ob ein Leistungsempfänger all seine Konten und Depots angegeben hat. Der Kreis der Zugriffsberechtigten wurde im Laufe der Jahre immer mehr erweitert. Seit Jahresbeginn gehören auch Gerichtsvollzieher dazu.

Schaar betonte, die Kontenabfrage sei ursprünglich als Anti-Terror-Maßnahme eingeführt worden. „Das Argument des Kampfs gegen den Terrorismus diente – wie wir jetzt wissen – als eine Art Türöffner zu den Kontodaten“, moniert der Datenschutzbeauftragte. Prüfungen der Aufsichtsbehörden hätten zudem ergeben, dass die Abfragen oftmals ohne Begründung und ohne Nachricht an den Betroffenen durchgeführt würden.

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