Stuttgart-21-Demonstrant bleibt auf einem Auge blind

(13.10.2010/dpa)

Der bei einem umstrittenen Polizeieinsatz schwer verletzte Stuttgart-21-Gegner Dietrich Wagner bleibt auf einem Auge blind. Der Demonstrant gegen das Bahnprojekt habe durch den Wasserwerfereinsatz vor zwei Wochen Prellungen auf beiden Augen erlitten und werde noch stationär behandelt, sagte am Mittwoch eine Sprecherin des Stuttgarter Katharinenhospitals der Nachrichtenagentur dpa.

Das Foto von Wagner mit blutigen Augenverletzungen, gestützt von zwei Helfern, war in den Medien zum Symbol für die Härte des Polizeieinsatzes geworden. Auf einem Auge könne der Rentner nicht sehen, sagte die Sprecherin. «Er wird auch keine Sehfähigkeit mehr erreichen». Auf dem anderen Auge kann er nach zwei Operationen Menschen grob erkennen. «Es gibt aber eine leise Hoffnung auf weitere Besserung.» Außer Wagner liegt ein weiterer Demonstrant noch immer in der Klinik.

Bei der Räumung des Schlossgartens für das Bahnprojekt «Stuttgart 21» hatte die Polizei Wasserwerfer, Reizgas und Schlagstöcke eingesetzt. Im Katharinenhospital und in der Charlottenklinik für Augenheilkunde wurden danach 16 verletzte Demonstranten behandelt, 4 von ihnen stationär. Zwei dieser Patienten wurden inzwischen entlassen.

Wagner, ein Ingenieur im Ruhestand, hatte dem Magazin «stern» geschildert, wie es zu seinen Verletzungen kam: Er habe versucht, Jugendlichen zu helfen, die vom Strahl des Wasserwerfers weggefegt worden waren. Er habe den Polizisten gewunken, um ihnen zu bedeuten, sie sollten aufhören. Dann traf ihn selbst der Wasserstrahl direkt ins Gesicht – so massiv, dass er ohnmächtig geworden sei. «Es fühlte sich an wie der Schlag von einem Riesenboxer», hatte er berichtet.

Ein Polizeivideo zeigt angeblich jedoch Szenen, in denen Wagner die Polizei mit einem Gegenstand beworfen und sich mehrfach demonstrativ vor die Wasserwerfer gestellt haben soll. Der genaue Ablauf ist umstritten. Wagner soll von der Polizei aus dem Gelände gebracht worden und anschließend wieder zurückgekehrt sein.

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