Super-GAU im Atomkraftwerk Biblis B? - Regierungs-Gutachten bestätigt 80 gefährliche Sicherheitsdefizite

(28.09.2010/ippnw)

Im Atomkraftwerk Biblis B bestehen nachweislich 80 besonders gefährliche Sicherheitsdefizite im Bereich der Störfallauslösung bzw. der Störfallbeherrschung. Darüber hinaus gibt es 36 weitere Sicherheitsdefizite, die potenziell brisant sind. Das ist das zentrale Ergebnis eines Gutachtens des Öko-Instituts im Auftrag des Bundesumweltministeriums. Die „Untersuchung von Hinweisen des IPPNW (Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung) auf mögliche Sicherheitsdefizite im Kernkraftwerk Biblis“ bestätigt damit 40 bis 55 Prozent einer 210 Sachverhalte umfassenden Dokumentation der IPPNW über Schwachstellen von Biblis B als besonders relevant.

Vor dem Hintergrund gravierender Sicherheitsdefizite hatte die IPPNW im September 2005 beim Hessischen Umweltministerium die Stilllegung von Biblis B beantragt. Im Januar 2008 reichte sie beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel Klage ein. Für diese Klage legten die Atomkritiker bei Gericht ihre brisante Dokumentation über rund 200 Sicherheitsmängel vor, die sich vornehmlich auf offizielle Bewertungen der behördeneigenen Gutachter TÜV und Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) stützt. Parallel informierte die IPPNW die Bundesatomaufsicht über die vielen Sicherheitslücken in Biblis B, die daraufhin das Gutachten in Auftrag gab.

Der Vorgang ebenso wie das Ergebnis ist ein Novum: „Das hat es noch nie gegeben, dass Atomkraftgegner während eines atomrechtlichen Streitverfahrens fachlich Rückendeckung durch ein Gutachten der Bundesatomaufsicht bekamen“, so IPPNW-Atomexperte Henrik Paulitz. „Mit den 80 bis 116 besonders schwerwiegenden Sicherheitsdefiziten ist der weite Abstand vom gesetzlich geforderten Stand von Wissenschaft und Technik belegt. Sicherheitsdefizite im Bereich der Störfallauslösung und der Störfallbeherrschung stellen zudem laut Atomgesetz eine erhebliche Gefahr dar, so dass eine Stilllegung von Biblis B die zwangsläufige Konsequenz dieses Gutachtens sein muss.“

Die IPPNW weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die hessische Atomaufsicht Ende der 1990er Jahre rund 40 Sicherheitsdefizite von Biblis A als „gefahrträchtigen Zustand“ bewertete, der zum Entzug der Betriebsgenehmigung führen müsse. „Aufgrund der Auslegungsdefizite gegenüber den nach dem Stand der Sicherheitstechnik erforderlichen Schutzvorkehrungen ist keine ausreichende Verhinderung und Beherrschung von Auslegungsstörfällen gewährleistet“, hieß es vor rund 10 Jahren in einer Stilllegungsverfügung. „Dieselbe Atomaufsichtsbehörde propagiert nun angesichts von rund 200 Sicherheitsdefiziten des benachbarten Atommeilers, von denen der Gutachter der Bundesatomaufsicht 80 bis 116 als besonders brisant einstufte, den langjährigen Weiterbetrieb. Ein derart willkürliches Vorgehen von Atomaufsichtsbehörden kann und darf vor Gericht keinen Bestand haben“, so Paulitz mit Blick auf den Hessischen Verwaltungsgerichtshof.

Immerhin geht es laut Paulitz bei den vom Gutachter der Bundesregierung hervorgehobenen Sicherheitsdefiziten „um Störfälle, die in allen einschlägigen Risikostudien im ungünstigen Fall zum Super-GAU führen können“: Blitzschlag, Wetterextreme, Hochwasser, Erdbeben, anlageninterne Überflutung, anlageninterner Brand, Notstromfall, Kühlmittelverluststörfall, Dampferzeuger-Heizrohrleck, sowie Frischdampfleitungslecks. – „Für Fachleute ist damit auf einen Blick erkennbar, dass Biblis B bei fast allen gängigen Unfallszenarien gefährliche Schwachstellen aufweist“, so Paulitz. „Keine wirklich unabhängige Atomaufsichtsbehörde und kein Gericht darf angesichts der Gefahren einer Atomkatastrophe ein solches Atomkraftwerk auch nur einen Tag länger in Betrieb lassen.“

Presseinformation der IPPNW vom 28. September 2010

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