Telekommunikationsunternehmen bespitzelt Bürger im Auftrag der Polizei

(28.02.2012/golem)

Niedersachsen lässt die Überwachung mit der stillen SMS von einer privaten Firma ausführen. Die Software soll zudem die verschickten SMS nicht zählen können, meldet das Webportal Golem

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat die Standortüberwachung mit der stillen SMS an ein privates Unternehmen übertragen, dessen Name geheim gehalten wird. Das geht aus der Antwort des niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemann (CDU) auf eine Anfrage der Abgeordneten Kreszentia Flauger und Pia-Beate Zimmermann der Linkspartei hervor, die Golem.de vorliegt. Stille SMS werden auf dem Mobiltelefon nicht angezeigt. Beim Mobilfunkbetreiber entstehen aber Verbindungsdaten zur Funkzelle, woraus Standortdaten und Bewegungsprofile der Überwachten ablesbar sind.

In der Antwort heißt es: „Die Polizei in Niedersachsen nutzt zum Versenden von ‚stillen SMS’ den Server eines privaten Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen.“ Der Name der Firma werde jedoch geheim gehalten, so das Innenministerium: „Der Anbieter, der um Vertraulichkeit gebeten hat, muss mit erheblichen Nachteilen für seine Geschäftstätigkeit und gegebenenfalls auch mit Angriffen auf seine Systeme rechnen, wenn bekannt wird, dass er auch im Bereich der verdeckten polizeilichen Maßnahmen Dienstleistungen erbringt.“ Das Innenministerium werde nur in vertraulicher Ausschusssitzung hierüber Auskunft erteilen, hieß es weiter.

Die Firma und das Landeskriminalamt Niedersachsen seien zudem nach eigenem Bekunden nicht in der Lage zu zählen, wie viele stille SMS versandt wurden, so das Landesinnenministerium weiter in der Antwort. „Danach kann durch die zurzeit zum Versand von Ortungsimpulsen genutzte Software die Anzahl von versandten ‚stillen SMS’ nicht generiert werden. Hierzu wäre eine Veränderung und neue Programmierung der bisher genutzten Software des Leistungsanbieters erforderlich. Nach vorsichtigen Schätzungen würde eine neue Programmierung der Software Kosten in Höhe von etwa 80.000 Euro verursachen.“

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