Urteil: Polizeikessel bei Castortransport nicht rechtmäßig

(05.08.2013/dpa)

Das Festsetzen von Demonstranten in einem sogenannten Polizeikessel beim Castor-Transport im November 2011 ist rechtswidrig gewesen. Einen entsprechenden Beschluss des Landgerichts Lüneburg hat nach Angaben von Atomkraftgegnern der erste von mehr als 100 Betroffenen erhalten, die gegen die Ingewahrsamnahme juristisch vorgegangen waren. „Die Kammer hat ihre Entscheidung darauf gestützt, dass die Betroffenen nicht unverzüglich dem Richter vorgeführt worden sind und festgestellt, dass es sich hierbei um ein unverzichtbares Recht handelt“, erläuterte eine Sprecherin des Gerichts am Montag. Rund 3000 Demonstranten hatten im Kreis Lüchow-Dannenberg die Gleise besetzt. Mehr als 1300 von ihnen wurden vorübergehend festgesetzt.

Erfahrungsgemäß wird das Urteil keine Auswirkungen auf die zukünftige Polizeipraxis haben. Wiederholt war in der Vergangenheit die Unrechtmäßigkeit von Polizeikesseln bei Demonstrationen gerichtlich festgestellt worden, was die Ordnungshüter in Folge jedoch nicht dazu bewegen konnte, auf die Anwendung dieses Mittels zu verzichten.

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