Verena Becker wegen Beihilfe zum Buback-Mord verurteilt

(06.07.2012/dpa)

Geschossen habe sie nicht, aber an der Anschlagsplanung soll das Ex-RAF-Mitglied Verena Becker beteiligt gewesen sein: 35 Jahre nach dem Mord an Generalbundesanwalt Siegfried Buback wird sie zu vier Jahren wegen Beihilfe verurteilt. Die heute 59-Jährige habe die Entscheidung für den Anschlag „im Beisein der späteren Täter mit bestimmt und die Täter dadurch in ihrem Tatentschluss bestärkt“, sagte der Vorsitzende Richter Hermann Wieland. Die tödlichen Schüsse habe sie jedoch nicht abgegeben.

Mit dem heute verkündeten Urteil blieb das Oberlandesgericht Stuttgart knapp unter dem Antrag der Bundesanwaltschaft. Von der Strafe gelten zweieinhalb Jahre bereits wegen einer früheren Verurteilung als abgegolten. Beckers Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert. Das ehemalige RAF-Mitglied hatte in einer Erklärung vor Gericht jede Beteiligung an dem Anschlag bestritten.

Becker verfolgte die Urteilsbegründung, soweit von den Zuschauerplätzen zu erkennen war, aufmerksam und ohne größere Regung. Ob und wie lange sie tatsächlich noch ins Gefängnis muss, entschied das Gericht nicht. Unter Umständen ist eine vorzeitige Entlassung bereits nach der Hälfte der verbüßten Haftzeit möglich; zudem saß Becker bereits vor Prozessbeginn rund vier Monate lang in Untersuchungshaft, was anzurechnen ist.

Generalbundesanwalt Buback und seine beiden Begleiter waren am 7. April 1977 von einem RAF-Kommando in Karlsruhe von einem Motorrad aus erschossen worden. Wer die beiden ausführenden Täter waren, konnte das Gericht in dem mehr als anderthalb Jahre dauernden Verfahren gegen Becker an 96 Verhandlungstagen nicht klären. Nach der Beweisaufnahme „kann der Angeklagten eine unmittelbare Beteiligung an dem Anschlag nebst der anschließenden Flucht nicht nachgewiesen werden“, sagte Richter Wieland.

Drucken

Drucken

Teilen